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Videoüberwachung in Schlachthöfen durch KI verbessern

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat heute im Rahmen der Verbändebeteiligung ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMLEH zur Einführung einer verbindlichen Videoüberwachung in Schlachteinrichtungen eingereicht. Christian Rehmer, Bereichsleiter Politik & Recht, legt hierbei einen der Schwerpunkte auf die Auswertbarkeit der Aufnahmen:

»Wir fordern eine verbindliche Videoüberwachung in allen Schlachteinrichtungen. Aber Kameras allein schützen keine Tiere. Wenn die zuständigen Behörden das Material nur stichprobenartig und anlassbezogen sichten sollen, muss der Gesetzgeber ausdrücklich ermöglichen, dass die Auswertung KI-basiert unterstützt werden kann.

Nur wenn die erheblichen Datenmengen effizient, systematisch und praxistauglich ausgewertet werden können, leisten sie überhaupt einen echten Beitrag zum Tierschutz. Andernfalls droht ein System, in dem Missstände zwar aufgezeichnet, aber nicht erkannt werden. Wir fordern deshalb, die rechtlichen Voraussetzungen für eine KI-basierte Auswertung des Videomaterials zu schaffen. Daran entscheidet sich, ob dieses Gesetz am Ende tatsächlich wirkt oder nur den Anschein von Kontrolle erzeugt.«

Bereits der Bundesrat hatte im Jahr 2019 gefordert, den zuständigen Behörden den Einsatz automatisierter, KI-gestützter Auswertungssysteme zu ermöglichen. Zuletzt sprach sich auch die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag erneut dafür aus.

Verbindliche Videoüberwachung in allen Schlachteinrichtungen

Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahme ist der Geltungsbereich der geplanten Regelung. Die Albert Schweitzer Stiftung kritisiert, dass die Pflicht zur Videoüberwachung im Wesentlichen auf größere Betriebe beschränkt bleiben soll. Aus Sicht von Christian Rehmer greift der Entwurf damit zu kurz: »Tierschutzverstöße hängen nicht von der Größe eines Betriebs ab. Wo Tiere geschlachtet werden, muss wirksame Kontrolle gewährleistet sein - egal ob auf großen, mittleren oder kleinen Schlachthöfen.«

Mit Blick auf die praktische Umsetzung betont Rehmer: »Falls kleine Betriebe dabei Unterstützung benötigen, muss diese politisch organisiert werden. Wirksamer Tierschutz darf nicht daran scheitern, dass kleinere Einrichtungen bei der technischen und organisatorischen Umsetzung allein gelassen werden.«

Darüber hinaus fordert die Stiftung, die vorgesehene Speicherfrist der Aufnahmen von 30 auf 90 Tage zu verlängern. »Nur wenn das Material ausreichend lange verfügbar bleibt, können systematische und wiederholte Verstöße wirksam nachvollzogen und verfolgt werden«, so Rehmer. »Eine zu kurze Speicherfrist schwächt die Kontrollwirkung des Gesetzes erheblich.«

Mit ihrer Stellungnahme macht die Albert Schweitzer Stiftung deutlich, dass der Referentenentwurf in zentralen Punkten nachgeschärft werden muss. Ob die geplante Videoüberwachung am Ende tatsächlich zu mehr Tierschutz führt, entscheidet sich im weiteren Verfahren daran, ob alle Schlachteinrichtungen einbezogen, Aufnahmen ausreichend lange gespeichert und die Daten wirksam ausgewertet werden können.

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