Urteil gegen irreführende Fleisch-Verpackungen
Zufriedene Schweine in der Sonne und Kühe auf blühenden Wiesen: solche irritierenden Bilder auf Fleischverpackungen sind keine Seltenheit. Die Verbraucherzentrale Brandenburg ist jetzt erfolgreich gegen eine solche irreführende Kennzeichnung von Netto Marken-Discount vor Gericht gezogen.
Auf die Verpackung eines Schweinesteaks hatte Netto ein Foto von Schweinen auf grüner Wiese gedruckt. Daneben fand sich das Haltungskennzeichen der niedrigsten Stufe 1, was für Stallhaltung nach gesetzlichen Mindeststandards steht – für die Verbraucherzentrale ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung. Das zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth sah das genauso und verurteilte Netto dazu, die irreführende Abbildung zu entfernen.
Die Abbildung verleite »einen normal verständigen Verbraucher zu der Annahme, die verarbeiteten Tiere hätten zumindest zeitweise Zugang zu einem Außengehege erhalten«, heißt es im Urteil. Der neben dem Foto angebrachte Hinweis auf die konventionelle Stallhaltung reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus, »um die Irritation des Verbrauchers durch die bildliche Darstellung zu beseitigen. Dem Verbraucher wird durch das abgedruckte Foto vielmehr der Eindruck vermittelt, auch bei der konventionellen Stallhaltung sei zumindest zeitweise ein Auslauf gewährleistet.«
Unser Fazit: Unternehmen sind in der Pflicht
Es handelt sich hier um ein Urteil mit hoher Signalwirkung und einem deutlichen Auftrag: Die Lebensmittelwirtschaft muss sich von irreführenden Bildern auf Verpackungen verabschieden. Aus unserer Sicht liegt hier viel im Argen. Sollten die Unternehmen nicht aktiv werden, gehen wir von weiteren Klagen aus.