Staatsanwaltschaft handelt falsch
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt sieht im Schweinemastskandal rund um die Landwirtschaftsministerin von NRW einen klaren Fall von organisierter Unverantwortlichkeit. Die Staatsanwaltschaft begehe einen Fehler damit, nicht gegen Christina Schulze Föcking zu ermitteln. Die Ministerin müsse sich jetzt für eine Wahrheit entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Münster argumentiert, keine Ermittlungen gegen Christina Schulze Föcking einzuleiten, weil sich die amtierende Ministerin in den letzten Jahren aus der Bestandsbetreuung der Tiere zurückgezogen habe. Aus Sicht der Albert Schweitzer Stiftung würdigt die Staatsanwaltschaft dabei nicht den Umstand, dass Christina Schulze Föcking zum Zeitpunkt der Aufnahmen persönlich haftende Gesellschafterin des Betriebs war und offenbar in unmittelbarer Nachbarschaft der Stallungen wohnt. »Die Staatsanwaltschaft macht es sich viel zu einfach, nicht von einem Anfangsverdacht gegen die Ministerin auszugehen«, kommentiert Mahi Klosterhalfen, Geschäftsführer der Stiftung. »Frau Schulze Föcking mag zwar intern etwas mit ihrem Mann geregelt haben, aber strafrechtlich bleibt sie in der Verantwortung.«
Die Verantwortung auf andere abzuschieben, sobald es brenzlig wird, ist ein beliebter Schachzug in Wirtschaft und Politik. »Wir sollten die Ministerin nicht so einfach damit davonkommen lassen«, so Klosterhalfen. »Wenn Christina Schulze Föcking in unmittelbarer Nähe zu den Schweineställen lebt, dann kann sie uns nicht erzählen, über Wochen hinweg nichts von gravierenden Missständen und dem Leiden der Tiere mitzubekommen.« In der Stellungnahme des Betriebs heißt es zudem, dass es noch niemals zuvor derartige Probleme mit den Tieren gab. »Dass Herr Schulze Föcking seiner Frau und Co-Gesellschafterin davon nicht erzählt haben soll, ist unglaubwürdig«, so Klosterhalfen. »Oder die Probleme waren eben doch nicht so einzigartig wie es uns der Betrieb glauben lassen will. Dann hätte das Christina Schulze Föcking erst recht wissen müssen.«
Zudem betont die zur Ministerin avancierte Schweinemästerin stets ihre Nähe zur praktischen Landwirtschaft und stellt sich auf der Webseite des Landtags auch heute noch als »Landwirtin« vor. Ist das also nur Imagepflege, wenn sie sich tatsächlich – wie offenbar der Staatsanwaltschaft gegenüber erklärt – 2015 aus dem Betrieb zurückgezogen hat? Und selbst dann: dass die Ministerin sich demnach über längere Zeit nicht für das Wohlergehen der eigenen Tiere interessiert haben will, weckt massive Zweifel. »Christina Schulze Föcking muss sich jetzt langsam für eine Wahrheit entscheiden«, schließt Klosterhalfen.
Nachtrag (28. August 2017): Kritik in der NJW
Über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt sich auch Prof. Jens Bülte im Editorial der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) »nachhaltig irritiert«.