Putenhaltung braucht verbindliche Mindeststandards
Für die Haltung von Puten fehlen in Deutschland konkrete gesetzliche Vorgaben. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem konventionellen Putenmastbetrieb gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. In einem Positionspapier des Deutschen Naturschutzrings (DNR) fordern wir gemeinsam mit weiteren Tierschutzorganisationen deshalb eine bundesweit verbindliche Regelung und konkrete Verbesserungen für die Tiere.
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 28 Millionen Puten geschlachtet. Die meisten leben in großen, dicht besetzten Ställen, die ihnen kaum Möglichkeiten bieten, ihre natürlichen Verhaltensweisen auszuleben. Hinzu kommt, dass die Tiere unter ihren schweren Körpern leiden, da sie auf schnelles Wachstum gezüchtet sind. Die Folgen von Haltung und Zucht sind gesundheitliche Probleme wie Lahmheiten, Fußballenentzündungen und Verletzungen durch gegenseitiges Picken.
Urteil und Wissenschaft zeigen Handlungsbedarf
Im April 2026 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Haltungsbedingungen in einem konventionellen Putenmastbetrieb nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar waren. Zugleich erklärte es die freiwilligen Eckwerte, an denen sich die Branche orientiert, für ungeeignet, um eine bedürfnisgerechte Unterbringung zu gewährleisten.
Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Februar 2026 umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Putenhaltung veröffentlicht. Sie fordert unter anderem mehr Platz, geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten, erhöhte Ruheplätze und eine stärkere Ausrichtung der Zucht auf die Tiergesundheit.
Was sich in der Putenhaltung ändern muss
Gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring und weiteren Tierschutzorganisationen fordern wir die Bundesregierung auf, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um verbindliche Mindeststandards für Puten zu ergänzen. Das DNR-Positionspapier benennt dafür konkrete Anforderungen:
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Deutlich niedrigere maximale Besatzdichten, damit die Tiere mehr Platz haben.
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Eine Begrenzung der Gruppengrößen oder eine wirksame Unterteilung großer Gruppen.
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Eine verbindliche Stallstrukturierung mit unterschiedlichen Funktionsbereichen, etwa zum Ruhen und zur Futtersuche.
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Ausreichend geeignetes Beschäftigungsmaterial, das Futtersuche und Erkundungsverhalten ermöglicht.
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Ausreichend erhöhte Strukturen, auf denen die Puten ruhen und schlafen können.
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Durchgehend trockene, lockere Einstreu, um unter anderem schmerzhafte Fußballenentzündungen zu vermeiden.
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Geeignete Materialien zum Staubbaden, damit die Tiere ihr natürliches Körperpfegeverhalten ausleben können.
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Verbindliche Anforderungen an Licht und Stallklima, die den Bedürfnissen der Puten entsprechen.
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Die Definition von Qualitätsmerkmalen, die sich auf das Wohlergehen der Tiere beziehen, etwa das Vorkommen von Lahmheiten, Verletzungen, Fußballenentzündungen und Sterblichkeit.
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Ein Verbot, Puten zu halten, deren Gesundheit und Wohlergehen durch zuchtbedingte Merkmale beeinträchtigt sind, beispielsweise durch überhöhtes Körpergewicht infolge eines schnellen Wachstums.
Eine bundesweite Verordnung würde nicht nur den Schutz der Tiere verbessern, sondern auch den Betrieben Rechtssicherheit und den Behörden klare Maßstäbe für Kontrollen geben. Auf eine mögliche EU-Regelung zu warten, ist keine Lösung: Die Probleme in der Putenhaltung bestehen jetzt.
Sie können das Positionspapier in der Vollbildansicht ansehen und als PDF herunterladen.