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Tierschutzgesetz: Änderungen in 2012

Reform des Tierschutzgesetzes 2012
Tierschutzgesetz Reform 2012 © Anette Linnea Rasmussen

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat angekündigt, das Tierschutzgesetz im nächsten Jahr zu verbessern. Um es vorweg zu nehmen: Wenn in Medienberichten von einem »neuen Tierschutzgesetz« die Rede ist, so handelt es sich um eine Übertreibung. Was dürfen wir erwarten?

Qualzuchtverbot

Der potentiell wichtigste Aspekt, den sich Ministerin Aigner vornimmt, ist die Qualzucht. Nachdem sich der aktuelle Qualzuchtparagraph als unbrauchbar erwiesen hat, soll es jetzt einen neuen Paragraphen geben. Aus unserer Sicht müsste damit insbesondere der Einsatz der gängigen Masthühner- und Putenlinien verboten werden, denn bei diesen Tieren sind aufgrund des Turbo-Wachstums schwere Leiden fast nicht zu vermeiden. Da wir der Ministerin solch einen schweren (wenn auch überfälligen) Eingriff in die gängigen Methoden der Agrarindustrie nicht zutrauen, ist zu befürchten, dass die Zahl der zukünftig nicht qualgezüchteten Tiere mit einigen Haustierrassen verhältnismäßig gering bleibt.

Verbot der Ferkelkastration

Im Jahr 2017 soll Schluss sein mit der betäubungslosen Ferkelkastration. Da sich die europäische Lebensmittelindustrie bereits darauf geeinigt hat, diese Praxis zu beenden, ist der Schritt Aigners nur halbherzig.

Stopp von Verstümmelungen

Das (betäubungslose) Abtrennen von Schnäbeln und Schwänzen soll mittelfristig beendet werden – ein Erfolg für unsere Kampagne gegen diese quälerische Praxis!

Tierwohlindikatoren

Den wohl verwirrendsten Punkt des Maßnahmenpakets erklärte uns eine BMELV-Sprecherin so (Erinnerungsprotokoll): Auch wenn die entsprechenden Verordnungen eingehalten werden, ist es möglich, dass die sogenannten Nutztiere leiden. Dieses Leid, z. B. Verätzungen an den Fußballen bei Masthühnern, soll die Agrarindustrie über Indikatoren selbständig messen und in den Griff bekommen. Ob sich dadurch wirklich etwas verändern wird, bleibt abzuwarten. Zu befürchten ist, dass sich die Industrie über das QS-System mal wieder selbst Bestnoten ausstellt.

Schenkelbrandverbot

Wie bereits angekündigt, wird der Schenkelbrand bei Pferden verboten werden.

Tierversuche

Die neue EU-Tierversuchsrichtlinie soll (und muss auch) ins deutsche Recht übertragen werden. Die Fortschritte sind überschaubar - siehe unsere Zusammenfassung.

Kein Zirkus-Wildtierverbot?

Ob das vom Bundesrat erneut geforderte Zirkus-Wildtierverbot umgesetzt wird, bleibt fraglich. Ministerin Aigner hat sich noch nicht positioniert.

Fazit

Unterm Strich wird das Tierschutzniveau in Deutschland leicht angehoben werden. Von unseren 10 Forderungen werden aber mehrere Punkte unerfüllt bleiben.

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