Tierschutzbeauftragte muss unabhängig bleiben
Das Bündnis für Tierschutzpolitik fordert den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner auf, die Handlungsmöglichkeiten der Landestierschutzbeauftragten nicht zu beschneiden.
Wie aus Landtagsdebatten des Berliner Abgeordnetenhauses bekannt wurde, beabsichtigt das Justizressort, die Kompetenzen der Landestierschutzbeauftragten massiv einzuschränken. In einem offenen Brief fordert das Bündnis für Tierschutzpolitik den Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai Wegner auf, die Bedeutung der Landestierschutzbeauftragten für die Weiterentwicklung des Tierschutzes in Berlin anzuerkennen und sie nicht in ihren Handlungsmöglichkeiten zu beschneiden.
Der aktuelle Vorschlag aus dem Justizressort, die Stabsstelle Tierschutz in die Behördenstruktur »einzugliedern«, nimmt der Tierschutzbeauftragten aus Sicht der Tierschutzverbände den notwendigen Handlungsspielraum, um Tiere vor vermeidbarem Leiden zu schützen. Dies ist jedoch der Auftrag, der sich aus Artikel 31 der Berliner Landesverfassung ergibt.
Bei der Ernennung der Tierärztin Diana Plange als der ersten hauptamtlichen Berliner Tierschutzbeauftragten im Jahr 2017, versicherte der damalige Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Grüne) den Berliner Bürgerinnen und Bürgern, dass man die notwendige Unabhängigkeit der Stabsstelle garantiere.
In einem Offenen Brief appelliert das Bündnis für Tierschutzpolitik (bestehend aus den Organisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Bundesverband Tierschutz, Menschen für Tierrechte und PROVIEH), an den Regierenden Bürgermeister von Berlin Kai Wegner, die Landestierschutzbeauftragte nicht in ihren Handlungsmöglichkeiten zu beschneiden.
Die Landestierschutzbeauftragte muss, nach Auffassung der Tierschutzverbände, offen und unabhängig auf Missstände aufmerksam machen können. Dazu müsse die Stabstelle fachaufsichtlich weisungsfrei arbeiten können. Nur so könne sie ihre Kontrollfunktion ausüben und das Abgeordnetenhaus unabhängig beraten. Dazu gehöre auch eine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Nur so sei es der Landestierschutzbeauftragten möglich, unabhängig von der politischen Zusammensetzung einer Landesregierung oder von wirtschaftlichen Einflüssen, die Interessen der Tiere konsequent, adäquat und frei zu vertreten. Dies sei verbunden mit der Konsequenz, dass Lösungsvorschläge im Einzelfall auch politisch unbequem sein könnten.
Die geplante Beschneidung der Handlungsmöglichkeiten berge die Gefahr, dass das Amt auf eine Feigenblattfunktion reduziert werde. Dies hätte möglicherweise auch negative Folgen für die Arbeit des Landestierschutzbeirates. Bei der Ausgestaltung des politischen Tierschutzes sei Berlin im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern bisher ein positives Aushängeschild. Die amtierende große Koalition sollte nicht ohne Not die Axt an dieses wichtige Amt legen.
Nachfolgend können Sie den offenen Brief nachlesen und als PDF herunterladen.