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Freispruch in Österreich

Bild vom Auftakt des österreichischen Tierschutzprozesses
Tierschutzprozess in Österreich © VGT

Vorgestern ging der Monsterprozess gegen 13 österreichische Tierschützer:innen zu Ende. Die gute und für viele unerwartete Nachricht: Alle Aktivist:innen wurden freigesprochen.

Rückblick

Nach intensiven Ermittlungen mit Peilsendern, verdeckten Ermittlerinnen und Abhöraktionen wurden vor genau drei Jahren Privatwohnungen und Büros von Polizei-Sonderkommandos gestürmt. Dabei wurden etliche Computer und Akten beschlagnahmt, sodass die entsprechenden Tierschutzorganisationen nahezu handlungsunfähig wurden. Die Aktivist:innen kamen für 104 Tage in Untersuchungshaft (nur in einem Fall dauerte die U-Haft unwesentlich kürzer).

Kurze Zeit später erhob die Staatsanwaltschaft gegen die zehn und drei weitere Tierschützer:innen Anklage. Den Tierschützer:innen wurde vorgeworfen, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben. Ein relativ neu geschaffener Paragraph, dessen eigentlicher Sinn wohl die Zerschlagung von Mafiabanden war, erlaubte eine skurrile Form der Anklage: Straftaten mussten nicht bewiesen werden (das wurden sie auch nie). Es reichte, wenn die Angeklagten zu später durchgeführten Straftaten aufgerufen haben sollten (auch das wurde nie bewiesen).

Das Urteil

Nach einem Prozess, der wegen seines Umfangs und der Kosten in die österreichische Justizgeschichte eingehen wird, fand die Richterin, die laut verschiedener Berichte während der Verhandlungen eher auf der Seite der Staatsanwaltschaft zu stehen schien, sehr deutliche Worte: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seien konstruiert gewesen. Zudem hatte sich Polizei und Staatsanwaltschaft rechtswidriger Methoden bedient: Entlastende Beweise wurden unterdrückt, der Einsatz der verdeckten Ermittlerinnen wurde verschwiegen (sie hatten keinerlei Anhaltspunkte für kriminelle Tätigkeiten gefunden) und ein Polizeibeamter machte sogar eine Falschaussage.

Bewertung

Dass der Tierschutzprozess ein gutes Ende genommen hat, ist, wie von vielen Seiten betont wird, nicht unbedingt ein Beweis für einen funktionierenden Rechtssaat – in einem solchen hätte die Anklage keine solchen grotesken Ausmaße annehmen dürfen. Durch den Prozess wurden zudem mehrere Existenzen zerstört. Ob und wann die Betroffenen finanziell nennenswert entschädigt werden, ist noch völlig offen. Zudem sind einige Tierschützer:innen und ihre Kinder von den nächtlichen SOKO-Überfällen dauerhaft traumatisiert. Und schließlich ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – der Staatsanwalt kündigte Berufung an (wobei noch offen ist, ob diese Ankündigung auch umgesetzt wird).

Trotz aller notwendigen Kritik freuen wir uns aber vor allem, dass die Tierschützer:innen den Justizskandal nun bis auf weiteres hinter sich bringen konnten. Wir hoffen für euch, dass ihr eure effektive Tierrechtsarbeit schnell wieder aufnehmen könnt!

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