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EU-Kommission muss Zeitplan für den Tierschutz vorlegen!

Die EU-Kommission hat heute ihr Arbeitsprogramm 2026 vorgelegt, jedoch ohne Termin für die lange überfällige Reform des EU-Tierschutzrechts. Andreas Manz, Senior Referent Politik bei der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, zeigt sich unzufrieden:

»Es ist ein Versäumnis, dass kein erster Gesetzgebungsvorschlag angekündigt wurde. Tierhalterinnen und Tierhalter in Europa brauchen jetzt Planungssicherheit, doch trotz laufender Konsultation bleibt der Fahrplan unklar. Dies birgt das Risiko eines ›Leveling down‹: Betriebe, die in bessere Haltungsbedingungen investieren, geraten ins Hintertreffen. Wir brauchen dringend verbindliche Schritte mit klaren, einfach vollziehbaren Standards und fairen Marktbedingungen.

Eine ambitionierte EU-Tierschutzgesetzgebung liegt auch im deutschen Interesse: In mehreren Bereichen gelten hierzulande bereits punktuell strengere Vorschriften: etwa das Verbot des Kükentötens seit 2022, der Ausstieg aus der Käfighaltung bis 2025, höhere Anforderungen an die Sauenhaltung sowie geringere Besatzdichten in der Geflügel- und Kaninchenhaltung. Das ändert nichts daran, dass auch hier weiterer Verbesserungsbedarf besteht. Ein höheres EU-Niveau würde dafür sorgen, dass diese Standards nicht zum Wettbewerbsnachteil deutscher Betriebe werden und dass Tierschutz europaweit zur Selbstverständlichkeit wird.

Spätestens im ersten Quartal 2027 muss ein neuer Gesetzgebungsvorschlag vorliegen. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass möglichst viele Menschen an der öffentlichen Konsultation zum Tierwohl von Nutztieren teilnehmen. Hierfür ist noch bis zum 12. Dezember 2025 Zeit. Jede Teilnahme sendet ein deutliches Signal an die EU-Kommission: Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass der Tierschutz in der Landwirtschaft endlich gestärkt wird und dass die EU ihrem Anspruch gerecht wird, Tiere als fühlende Wesen zu achten.«

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