Subventionen für erhöhte Tierschutzstandards
Unsere Frage
Wird sich Ihre Partei für die Umsetzung des Bundesprogramms zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren in NRW einsetzen, demzufolge beispielsweise Milchbauern, die ihren Kühen Laufställe, Auslauf und Weidegang gewähren, dafür einen Verlust- und Mehrkostenausgleich in Form von laufenden Zahlungen aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung stellen?
CDU
Aus dem NRW-Programm Ländlicher Raum erhalten Milchviehbetriebe in Nordrhein-Westfalen, die ihren Kühen (einschl. Jungvieh) Weidegang ermöglichen und dafür höhere Aufwendungen in Kauf nehmen, bereits heute eine spezielle Förderung. Gefördert wird die Sommerweidehaltung von Milchkühen und von Rindern zur Aufzucht mit 35 Euro je Großvieheinheit (GVE) und Jahr. Förderfähig sind Milchkühe und Aufzuchtrinder ab 12 Monaten. Alle Tiere des Betriebszweigs ab 12 Monate müssen zwischen dem 1. Juni und dem 1. Oktober täglich Weidegang erhalten (im Sinne einer Halbtagsweide). Je GVE muss mindestens 2000 m² Dauergrünland an Mindestbeweidungsfläche zur Verfügung stehen.
SPD
Das ELER-Programm ist das wichtigste Instrument der Bundesländern zur Umsetzung einer ökologischen Politik des ländlichen Raums. Wir wollen das ELER-Programm nutzen für eine integrierte Politik des ländlichen Raums. Dabei stehen insbesondere Maßnahmen im Vordergrund, die tierschutzgerechte Haltungsformen und die Biodiversität fördern.
Bündnis 90/Die Grünen
Förderungen aus EU-Mittel sollen künftig nur noch landwirtschaftliche Betriebe erhalten, die gesellschaftlich gewünschte Leistungen erbringen, die am Markt nicht entlohnt werden. Hierzu gehören u.a. für die Grünen Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Bei der Milchproduktion setzen wir auf die Bewirtschaftung und den Erhalt von Grünland und die Weidewirtschaft, die wir entsprechend fördern wollen.
FDP
Die Landwirte in Nordrhein-Westfalen arbeiten nach strengen und hohen Anforderungen im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes und produzieren qualitativ hochwertige Lebensmittel. Das NRW-Programm “Ländlicher Raum” gleicht dadurch entstehende Nachteile bereits aus. Auch die Bio-Produktion wird darüber bereits gefördert. Es gibt aus unserer Sicht keinen Anlass, an den bisherigen Strukturen Änderungen vorzunehmen. Abgesehen von Einzelfällen, die über das Tierschutzgesetz geahndet werden, gibt es in NRW kaum Fälle, in denen das Tierschutzgesetz bei der Haltung missachtet worden ist.
Die Linke
Programme zur Förderung der artgerechten Tierhaltung, darunter auch die der Laufstallhaltung bei Milchvieh, werden im Rahmen der ELER Verordnung bereits in verschiedenen Bundesländern angeboten. Für die zukünftige Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik setzt sich DIE LINKE weiter für eine auf diese Ziele ausgerichtete Förderpolitik ein. Hinzu kommt, dass bereits heute Verstöße gegen Tierschutzgesetze durch eine teilweise oder sogar komplette Streichung der betrieblichen Direktzahlungen im Rahmen der so genannten Cross Compliance – Regelungen geahndet werden. Auch mit einer Neuregelung der Agrarförderung im Rahmen der Agrarpolitik nach 2013 darf aus Sicht der LINKEN dieser Standard nicht unterschritten werden. Für nahezu alle landwirtschaftlichen Nutztierarten findet europaweit ein Strukturwandel in Richtung intensiver und spezialisierter Nutztierhaltung bis hin zu industriellen Tierhaltungsverfahren statt. Vorreiter in dieser Entwicklung war die Legehennenhaltung, für die inzwischen Haltungsvorschriften erarbeitet worden sind, die zwar nur einen ersten Schritt in die richtige Richtung gehen, aber dennoch die Situation verbessert haben, auch wenn sie nicht ausreichen. Analog muss dieses auch für andere Tierarten umgesetzt
werden. Dabei ist aus Sicht der LINKEN möglichst für harmonisierte Vorschriften in Europa zu sorgen, damit sich die Tierhaltung nicht aus rein ökonomischen Gründen in Regionen mit den geringsten Tierschutzstandards zurückziehen kann und dort konzentriert.
ÖDP
Die ÖDP will eine nachhaltige umweltverträgliche Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung und Produktion gentechnikfreier gesunder Lebensmittel.
Dazu gehört eine extensivere Bewirtschaftungsweise mit mehr menschlichen Arbeitskräften. Dass ÖDP-Konzept sieht EU-weit nur noch einheitliche Flächenprämien vor, unabhängig davon, welche Lebensmittel erzeugt werden.
Zusammen mit der Abschaffung von Aufzucht- und Schlachtprämien und von Exportsubventionen bringt diese einheitliche Flächenprämie eine Entbürokratisierung und gibt dem Landwirt wieder die unternehmerische Freiheit für die Art der Bewirtschaftung.
Die Flächenprämien hängen nicht nur von der Größe der bewirtschafteten Fläche ( Deckelung von 140000 Euro / Betrieb ), sondern auch von der Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte und der Art der Tierhaltung ab.
Betriebe die ihre Nutztiere nicht nach den EU-Richtlinien für ökologische Landwirtschaft halten, erhalten nach einer Übergangszeit einen Abzug von den Flächenprämien, dagegen erhalten Öko- Betriebe einen Aufschlag bei den Flächenprämien, wobei die Koppelung an die Arbeitskräfte bleibt.
Der Viehbesatz wird auf 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar begrenzt.
Förderungswürdig sind nur Betriebe die auf Antibiotische Leistungsförderer, Hormonbehandlung bei Nutztieren, sowie auf gentechnische Methoden und auf genmanipulierte Futtermittel verzichten.
Tierschutzpartei
ein klares JA.






