Strengeres Jagdrecht
Unsere Frage
Das Jagdrecht in NRW erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutzgesetz und mit den Grundfreiheiten vereinbar sind.
a) Wie steht Ihre Partei zu dem Vorschlag, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten?
b) Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen?
c) Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung dieser Jagdform?
d) Wie steht Ihre Partei zur Forderung, dass Grundstückseigentümer das Recht haben müssen, die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten?
CDU
a) Die Zahl der Abschüsse ist rückläufig. Wildernde Hunde stellen eine Gefahr für Wild- und Nutztiere (z. B. für Rehkitze, Schafe, Ziegen) dar. Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen Haustiere im Rahmen des Jagdschutzes abgeschossen werden dürfen, sind im Landesjagdgesetz geregelt. Der willkürliche Abschuss von Haustieren stellt einen Verstoß gegen jagd- und tierschutzrechtliche Vorschriften dar. Zuwiderhandlungen werden von den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften verfolgt.
b) Die Jagd, wozu auch die Form der Treib- und Drückjagden gehören, leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Vermeidung von Wildschäden, zur Verhinderung von Tierseuchen (z. B. Wildschweinepest) und zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Die nachhaltige Nutzung wildlebender Tiere geht einher mit ihrer Erhaltung und dem Schutz ihrer Lebensräume. Jagd und Fischerei werden seit jeher als dauerhafte, die Natur erhaltende Nutzung betrieben. Sie sind international als Form des Naturschutzes anerkannt und dienen dem Allgemeinwohl.
c) Wir wollen die tierschutzgerechte Fangjagd erhalten, damit Arten, die keine natürlichen Feinde haben, im Sinne des Natur- und Artenschutzes reguliert werden können.
d) Die Bindung des Jagdrechtes an das Eigentum und die jagdgesetzlichen Regelungen in unserem Land haben sich bewährt.
SPD
Die Waidgerechtigkeit verpflichtet den Jäger moralisch, die Tier zu hegen und beim Erlegen Leiden und Qualen zu ersparen. Dies Prinzip gilt auch für Treib- und Drückjagden. Das Bundesjagdgesetz erlaubt es Jägern wildernde Haustiere im Rahmen des Wildschutzes zu töten. Die SPD appelliert an die Jäger mit dieser “Kann-Regelung” verantwortungsvoll umzugehen.
Die Jagdausübung auf Wild mit Fanggeräten oder -vorrichtungen ist unter gewissen Voraussetzungen nötig und durch gewisse Umstände gerechtfertigt. Die notwendigen Einschränkungen ergeben sich aus Gründen der Sicherheit von Mensch und Haustier, des Tierschutzes und der Waidgerechtigkeit.
Die SPD ist der Überzeugung, dass das Jagdrecht auch weiterhin an Grund und Boden gebunden sein soll, da dieses System sich seit langem als praxisgerecht erwiesen hat. Die SPD sieht daher keinen entsprechenden Änderungsbedarf im Jagdrecht.
Bündnis 90/Die Grünen
a) Die Grünen lehnen den Abschuss von Haustieren ab. Nach gängiger Praxis werden jedes Jahr eine hohe Anzahl von Hunden und Katzen von Jägern erschossen, unter dem Generalverdacht des Wilderns. In der Jagdsaison 2008/2009 waren es 128 Hunde und 11385 Katzen. Diese Praxis ist umso unverständlicher, als alternative Maßnahmen wie das Einfangen der Tiere und die Verhängung von Bußgeldern gegen die Tierhalterinnen und -halter möglich wären. Da das Landesgesetz bisher kein Abschussverbot von Haustieren vorsieht, setzen wir uns für eine entsprechende Novellierung ein.
b) Die Grünen wollen die Jagd nach ökologischen Kriterien ausrichten. Eine gewisse Bejagung halten wir für gerechtfertigt, um Wildbestände und Waldwirtschaft miteinander in Einklang zu bringen. Der Schutz des Waldes, der Arten- und Naturschutz müssen im Vordergrund stehen. Die Jagd muss nach den Kriterien des modernen Tierschutzes ausgerichtet werden. Grausame Jagdpraktiken lehnen die Grünen ab.
Die Grünen sprechen sich für eine Abschaffung der Treibjagd aus, da mit dieser Form der Jagdausübung eine erhebliche Störung der Fauna und eine hohe physische und psychische Belastung der Tiere verbunden ist. Hingegen befürworten wir die Anwendung der Drückjagd, bei der mehrere Treiber – mit oder ohne Begleitung von Hunden – durch das zu bejagende Gebiet gehen, um die Wildtiere in Bewegung zu bringen. Das Wild flüchtet nicht, sondern zieht in gemäßigtem Tempo durch das bejagte Gebiet. Die Tiere laufen auf die wartenden Jäger zu, so dass diese ausreichend Zeit haben, das Wild zu beurteilen und zu erlegen.
c) Die Jagd mit Fallen, insbesondere mit Tötungsfallen ist für die Grünen nicht mit den Grundsätzen des Tierschutzes vereinbart. Wir lehnen sie daher ab.
d) Die Grünen wollen die Einrichtung befriedeter Bezirke erleichtern und den Einfluss der Grundeigentümer auf die Jagdausübung – soweit rechtlich möglich – stärken.
FDP
Die Abschusszahlen von Haustieren durch Jäger haben sich in den letzten fünf Jahren fast halbiert. Unter Rot-Grün wurden jährlich über 20.000 Katzen in NRW geschossen. Insofern wurde bereits eine Mentalitätsänderung erreicht. Diesen Weg wollen wir weiter gehen. Ein Verbot, wildernde Haustiere zu erlegen, wäre allerdings auch aus Tierschutzgründen fragwürdig. Denn Katzen jagen vor allem heimische Singvögel und beinträchtigen somit das biologische Gleichgewicht im Wald. Wir sind davon überzeugt, dass die Jäger ihre Arbeit im Sinne des Tierschutzes betreiben und das Prinzip der Waidgerechtigkeit, dem sich jeder Jäger verpflichtet sieht, anwenden. Über die derzeitigen Regelungen hinausgehende Verbote und Gesetze halten wir daher für nicht notwendig.
Die Linke
a) Haushunde- und Hauskatzen sind im Siedlungsbereich wichtige Partner für ihre Halterinnen und Halter. Gleichzeitig bringen sie jedoch bereits dort ein Ungleichgewicht in wildlebend vorkommende Tierarten. In Wäldern und Forsten kann sich dieser Effekt verstärken, daher
spricht sich die LINKE nicht für ein solches Verbot aus.
b) Treib- und Drückjagden können eine wichtige Ergänzung zur anderen jagdlichen Formen sein. Die LINKE lehnt sie nicht ab.
c) DIE LINKE spricht sich für ein Verbot von Fallenjagden aus. Sie sind weder tierschutzgerecht noch selektiv genug, um eine angemessene Jagdpraxis darzustellen.
d) Das Jagdrecht soll in Deutschland an Grund und Boden gebunden bleiben. DIE LINKE setzt sich dabei besonders für die Rechte der Kleineigentümerinnen und -eigentümer ein. Grundsätzlich sollten in Deutschland durch die EigentümerInnen mit der Verpachtung der Fläche auch die Jagdrechte an die LandbewirtschafterInnen übertragen werden können. So können eine regional verankerte Jagd zukünftig ermöglicht und Nutzungskonflikte (z.B. Wildschäden) verringert werden.
ÖDP
a) Das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger muss verboten werden, da nicht selten die Kompetenzen von Jägern überschritten werden. Eine hinreichend Recherche durch Jäger nach Herkunft von sog. wildernden Hunden bzw. Katzen wird durch das derzeitige Recht nicht gewährleistet. Eine dadurch geförderte subjektive Betrachtung der Situation durch Jäger ist oft die Folge, und macht die Besitzer dieser Haustiere oft zu Betroffenen.
b) Die Treib- und Drückjagden erinnern oft an die Jagd von Wölfen auf ihre Beute. Hingegen des Wolfes sollte der Mensch in der Lage sein, mit fairen Mitteln der Jagd nachzugehen. Das ist bei der Treib- und Drückjagden nicht der Fall. Auch werden hierbei immer wieder selbst Jäger und Treiber gefährdet. Deshalb möchte die ÖDP in NRW diese Jagdform abschaffen.
c) Die Fallenjagd ist grundsätzlich abzulehnen, weil hierbei oft Tiere quälerisch getötet werden. Ausnahmen können Lebendfallen sein, die eine Verletzung von Tieren verhindern. Jäger, die ihre Lebendfallen vernachlässigen, müssen zur Rechenschaft gezogen werden.
d) Das Recht auf Eigentum ist lt. Grundgesetz ein hohes Rechtsgut. Das soll auch nicht durch das untergeordnete Jagdrecht aufgehoben werden können. Deshalb befürwortet die ÖDP in NRW die Forderung, Grundstückseigentümern die Ausübung der Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten.
Tierschutzpartei
Grundsätzlich fordert unsere Partei die Abschaffung der Jagd als GANZES, und nicht nur von einzelnen “Jagdformen”. Darüberhinaus ein klares JA zu Punkt d)
Grundstückseigentümer müssen das Recht bekommen, die Jagd auf ihrem Grundstück verbieten zu können.






