Mehr Tierschutz in den Veterinärbehörden
Unsere Frage
Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, den Vollzug einzuleiten. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten.
a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz-Kontrollen durchführen können?
b) Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen ehrenamtliche Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird?
c) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können?
CDU
Die Veterinärbehörden in Nordrhein-Westfalen erfüllen ihren Kontrollauftrag. Missstände in der Tierhaltung werden gesucht, erkannt und behoben. Weitere Verbesserungen wollen wir prüfen. Die Kontrolle von Tierhaltungen muss eine hoheitliche Aufgabe bleiben.
SPD
Den Veterinärbehörden obliegt die Umsetzung der staatlichen Tierschutzziele und Tierschutzgesetze. Obwohl die Veterinärbehörden vielfach überlastet sind und ihren Aufgaben im Bereich Tierschutz deshalb nicht ausreichend nachkommen können, lehnt die SPD eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben an Organisationen ab. Generell können Defizite im Verwaltungsvollzug nur durch verwaltungsspezifische und verwaltungsimmanente Lösungen behoben werden. Andere Strukturen halten wir für rechtlich nicht durchsetzbar.
Bündnis 90/Die Grünen
a) Vor allem an Schlachthöfen und im Exotenbereich sind umfassendere Kontrollen erforderlich. Die personelle Ausstattung im Bereich der Amtstierärzte bzw. amtlichen Tierärzte sollte daher aufgestockt werden. Um das Potential erfahrener Fachkräfte zu nutzen, sollte die Altersgrenze von 39 Jahren als Zulassungskriterium für amtliche Tierärzte heraufgesetzt werden. Auf Grund der gestiegenen Anforderungen an das Fachwissen (z.B. vermehrte Haltung von Exoten) muss ein ausreichendes Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten geschaffen werden.
b) Eine Einbindung ehrenamtlicher Tierschutzinspektoren ohne hoheitliche Befugnisse halten die Grünen für sinnvoll, insofern diese über die nach § 11 Tierschutzgesetz notwendige Fachkenntnis besitzen.
c) Eine Einbindung ehrenamtlicher Tierschutzinspektoren halten wir für juristisch nicht praktikabel. Stattdessen sollte die Personal- und Sachmitteldecke für Amtsveterinäre bzw. amtliche Tierärzte aufgestockt werden.
FDP
Der Vollzug der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist wichtig und muss sichergestellt werden. Bislang sind uns Missstände in den Veterinärbehörden nicht bekannt. Wir sind aber offen für Gespräche, um festzustellen, mit welchen Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie die Amtsveterinäre entlastet werden können. Hoheitliche Befugnisse müssen aber von staatlicher Seite ausgeführt werden. Tierschutzinspektoren, die von Tierschutzorganisationen geschickt werden, halten wir nicht für den richtigen Weg.
Die Linke
Der Personalbestand in den Veterinärämtern hat sich in den letzten zehn Jahren reduziert, in einzelnen Fällen sogar bis um die Hälfte. In anderen Fällen wurden Planstellen umgewandelt in kurzfristig besetzte und an spezielle Aufgaben gebundene Mittelstellen. Veterinär- und Untersuchungsämter sind Sparzwängen in den meisten Landkreisen und Bundesländern unterworfen. Dabei geht die Schere zwischen wachsenden Ansprüchen von Politik und Gesellschaft auf der einen Seite und dem, was dort noch leistbar ist, auf der anderen immer weiter auseinander. Dass die Ämter dennoch ein hohes öffentliches Vertrauen genießen, ist nur dem großen Engagement der Beschäftigten zu danken, die entstehende Lücken immer wieder schließen.
a) Grundsätzlich ja, hier muss geguckt werden, wo es besonderen Bedarf gibt, z.B. im Bereich der Exotenhaltung oder anderen Bereichen.
b und c) DIE LINKE ist der Meinung, dass hoheitliche Aufgaben, die aufgrund der dünnen Personaldecke in den Bereichen der Verwaltung nicht ausreichend erledigt werden (können), nicht durch ehrenamtliche Arbeit ersetzt werden sollten. Eine enge Zusammenarbeit von Tierschutzorganisationen und Veterinärbehörden, bei der nicht Beschäftigung durch Ehrenamt ersetzt wird, halten wir auf jeden Fall für wichtig und sinnvoll. Hier sollte geguckt werden, wie diese enge Zusammenarbeit auch formal gut funktionieren kann.
ÖDP
a) Uneingeschränkt ja, denn für die Sicherheit von Mensch und Tier muss nach Auffassung der ÖDP genügend gut geschultes Personal bereitgestellt werden. Zeitdruck wie auch dadurch wenig engagierte Vorgesetzte gilt es zu vermeiden.
b) Ja, denn eine ausreichende Zahl von hoch qualifizierten Veterinären erfordert einen umfangreichen finanziellen Aufwand, der mit ehrenamtlichen – nicht in allen Belangen hoheitlich befugten – Inspektoren aufgefangen werden kann.
c) Ehrenamtlich Tätige sind oft nicht hinreichend ausgebildet, um rechtstaatliche Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel durchzusetzen. Zur Vermeidung von Konflikten sollen lediglich Beweiserhebungen wie Fotos und/oder Proben nur bei Gefahr im Verzuge zulässig sein. In anderen Fällen und bei Widerspruch des Betroffenen ist die Beteiligung eines amtlichen Veterinärs erforderlich.
Tierschutzpartei
a) Ja und wir werden uns für Schulungen für Amtsveterinäre einsetzen.
b) Ja, dieses ist eine sinnvolle Unterstützungfür die Amtsveterinäre
c) Ja, denn das ist konsequenter Tierschutz






