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Akkordlöhne in Schlachthöfen

Unsere Frage

In einem Beitrag der Tagesthemen vom 29.03.2010 sowie in einem Beitrag von Frontal21 vom 06.04.2010 ist berichtet worden, dass es in Schlachthöfen bei Rindern häufig zu Fehlbetäubungen aufgrund von Fehlschüssen kommt, und dass es bei Schweinen nicht selten vorkommt, dass diese noch lebend ins sog. Brühbad gelangen, weil der Entblutungsschnitt nicht korrekt ausgeführt worden ist. Beides führt zu erheblichen Qualen und ist eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände in Zukunft zu verhindern?

CDU

In Nordrhein-Westfalen gelten wie in ganz Deutschland die EU-weit höchsten Tierschutz- und Tierhaltungsstandards wie zum Beispiel das Käfigverbot bei Legehennen. Verstöße sind Einzelfälle, die Behörden haben Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu gesetzlichen Haltungsverboten. Diese positive Entwicklung der Tierschutz- und Tierhaltungsstandards in der landwirtschaftlichen Tierhaltung gelingt nur gemeinsam mit den Betroffenen. Moderne Schlachthöfe sind in der Lage, die Tiere gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu töten, zu schlachten und zu zerlegen. Dies muss von den zuständigen Stellen kontrolliert werden. Die tierschutzgerechte Schlachtung ist auch im eigenen Interesse der Unternehmen: Denn Tiere, die nicht ordnungsgemäß behandelt werden, liefern auch eine schlechtere Produktqualität. Auch die Verbraucher können mit mehr Bewusstsein für den Preis der Qualität von Lebensmitteln einen Beitrag zur Stärkung des Tierschutzes leisten.

SPD

Die SPD im Landtag NRW hat schon vor längerer Zeit in einem entsprechenden Antrag deutlich gemacht, dass zwischen den Arbeitsbedingungen im Schlachthof und dem Tierschutz ein eindeutiger Zusammenhang besteht. In den vergangenen Jahren haben mehrere tausend Beschäftigte in den deutschen Schlachthöfen ihren Arbeitsplatz verloren. Diese Arbeitskräfte sind vielfach durch ungelernte und schlecht geschulte Zeitarbeitskräfte ersetzt worden. Der vermehrte Einsatz von oftmals illegal eingesetzten Arbeitskräften in Schlachthöfen führt zwangsläufig zu Problemen beim Tierschutz und bei der Hygiene. Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb die CDU/FDP-Landesregierung mehrmals aufgefordert, die illegale Arbeitnehmerüberlassung intensiver und gezielter zu bekämpfen.
Wir haben darüber hinaus in unserem Wahlprogramm festgelegt, dass wir die Bedingungen beim Tiertransport  tiergerecht gestalten wollen. Wir sehen dabei den Tierschutz-TÜV als ein hilfreiches Instrument.

Bündnis 90/Die Grünen

Die Grünen setzen sich für eine Existenz sichernde Entlohnung in allen Wirtschaftsbranchen ein. Dumpinglöhne, die dazu führen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trotz Erwerbstätigkeit unter der Armutsgrenze bleiben, darf es in Schlachthöfen ebenso wie in anderen Wirtschaftsbereichen nicht geben. Gerade in einem so kritischen Bereich dürfen ArbeitnehmerInnen nicht auf Akkordlöhne angewiesen sein. Akkordlöhne, durch die Zeitdruck auf Kosten des Tierschutzes ausgeübt wird, werden von den Grünen entschieden abgelehnt.

FDP

Die Berichte, nach denen es in Schlachthöfen offenbar einen erhöhten Kontrollbedarf gibt, was das Tierschutzrecht angeht, sind uns bekannt. Wir werden in der nächsten Legislaturperiode eine Überprüfung der Einhaltung von Tierschutzrecht in Schlachthöfen anregen. Auch wenn wir ein Verbot von Akkordlöhnen für nicht angemessen halten, so werden wir sicherstellen, dass die geltende Gesetzeslage angewendet wird. Ansonsten müssen die Sanktionsmechanismen angewendet werden.

Die Linke

DIE LINKE fordert umfassende Verbesserungen des Tierschutzes auf Schlachthöfen. Dazu gehört die genaue Prüfung der Schlachtung mit CO2, um in Zukunft zu verhindern, dass Tiere unzureichend oder gar nicht betäubt geschlachtet werden. In diesem Zusammenhang setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass generell die Betäubung der Tiere streng kontrolliert und gegebenenfalls nachbetäubt wird. Jede Form der Weiterverarbeitung des Tieres am Schlachtband ohne ausreichende Betäubung bzw. vor Eintritt des Todes müssen durch strenge Kontrollmaßnahmen unterbunden werden.
Um dies möglich zu machen, stellt DIE LINKE das Prinzip der Akkordschlachtungen in Frage. Sie sind mit dem geltenden Tierschutz nicht vereinbar.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlachthöfen, die Umgang mit lebenden Tieren haben, Tiere betäuben oder schlachten, müssen eine entsprechende Ausbildung vorweisen. Hilfs- und Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter ohne entsprechende Kenntnisse dürfen in diesen sensiblen Bereichen nicht arbeiten. Neben dem Tierschutzaspekt hat dies auch arbeits- und sozialrechtliche Gründe. Schwarzarbeit führte in der Vergangenheit an Schlachthöfen immer wieder zu menschenunwürdigen Arbeitsverhältnissen, die wir kategorisch ablehnen. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE für verbindliche Tarifverträge und strengere Arbeitsschutzmaßnahmen für Arbeitnehmerinnen und -nehmer an
Schachthöfen ein.

ÖDP

Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier gehören verboten um Qualen für die Schlachttiere zu vermeiden.

Weiter sind dezentrale Schlachthöfe zu erhalten um Schlachttiertransporte nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof oder bis max. 100 km Entfernung zu gewährleisten.

Ausfuhrerstattungen für Schlachttiere sind abzuschaffen. Der tierquälerische oft mehrere Tage dauernde Ferntransport der Tiere ins Ausland würde damit deutlich reduziert.

Keine Ausnahmegenehmigungen für das Schlachten ohne Betäubung (Schächten).

Tierschutzpartei

JA, Wobei es makaber klingt, dass die Arbeiter sich Zeit nehmen sollten, um die Tiere zu töten. Wir setzen uns deshalb für die Förderung der vegetarisch-veganen Lebensmittelherstellung ein.

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