Verbandsklagerecht
Im Grundgesetz haben Tier- und Umweltschutz den gleichen Stellenwert. Ein logischer Schluss daraus wäre es, Tier- und Umweltschutzorganisationen die gleichen Rechte einzuräumen. Das ist aber noch immer nicht der Fall. So haben Tierschutzorganisationen keine Möglichkeit, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht beheben zu lassen. Umweltschutzorganisationen haben diesbezüglich mehr Möglichkeiten, und es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Ungleichheit beizubehalten.
Kritiker des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen behaupten gerne, es würde zu einer Klagewelle kommen, wenn es ein Verbandklagerecht gäbe. Damit geben sie zum einen zu, dass es etliche Misstände gibt, und zum anderen übersehen sie, dass Tierschutzorganisationen nicht die finanziellen Mittel haben, um regelmäßig vor Gericht zu gehen.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, warum die Einführung eines Verbandsklagerechts aus juristischer Sicht geboten ist, finden Sie hier einen Hintergrundartikel.
Alle Parteien außer Grüne und Linke nehmen dieses juristische Gebot deutlich weniger ernst als wir.
Was sagen die Parteien?
CDU/CSU: »Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen halten wir nicht für notwendig oder zielführend. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass der Betroffene das Recht zu einer Klage hat. Sofern Vereine und Verbände betroffen sind, können sie also bereits nach derzeitiger Rechtslage klagen.«
Anmerkung: Diese Argumentation verdient bestenfalls das Prädikat »neunmalklug«. Tierschutzverbände sind aus juristischer Sicht nicht betroffen, wenn Tiere gequält werden. Und da die Betroffenen, die Tiere, nicht selbst klagen können, bedarf es eines Vertreters, der ihre Rechte einklagen kann.
SPD: »Die Verbandsklage hat sich im Bereich des Umweltschutzes bewährt. Daher steht die SPD einer analogen Regelung im Bereich des Tierschutzes positiv gegenüber. Da die Verbandsklage den Klageweg ohne eigene Rechtsbetroffenheit ermöglicht, müssen an dieses Rechtsinstrument jedoch besonders strenge Auflagen geknüpft werden. [Es] müsste darauf geachtet werden, dass solche Klagen sich – analog zum Umweltrecht – auf Behörden und deren Rechtsakte beschränken.«
Grüne: »Bündnis90/Die Grünen setzen sich bereits seit Jahren für ein Klagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen ein. Denn dies ist zur Verwirklichung eines effektiven Tierschutzes im Sinne des Verfassungsgutes Tierschutz und einer Stärkung der Rechte der Tiere unentbehrlich.«
Linke: »Ja, die Linke setzt sich seit Jahren für die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage ein.«
FDP: »Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände bedarf einer genauen Prüfung und Abwägung. Insbesondere müsste sehr genau geprüft werden, welche Verbände nach welchen Kriterien klagebefugt sein sollen.«






