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Subventionen an Tierschutzstandards knüpfen

geld_fantasista-300x2261Nach den Regelungen der EU zum Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER-Verordnung, Artikel 40) wäre es möglich, Subventionszahlungen an Landwirte davon abhängig zu machen, dass sie ihre Tiere artgerecht in Laufställen mit eingestreuten Liegebereichen halten und ihnen Auslauf und Weidegang gewähren.

Wir haben die Parteien gefragt, ob sie sich dafür einsetzen, dieses Programm umzusetzen, was bislang ist praktisch nicht der Fall ist. Mehr über das ELER-Programm erfahren Sie hier.

Was sagen die Parteien?

CDU/CSU: Aus der sogenannten »zweiten Säule« der EU-Agrarpolitik können Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen, die Landwirte freiwillig erbringen, besonders gefördert werden. Wir begrüßen diese Möglichkeit sehr. Die Förderschwerpunkte werden in Deutschland über die Gemeinschaftsaufgabe »Agrarstruktur und Küstenschutz« festgelegt, woraus die Länder regional angepasste Programme auflegen. Insbesondere der Bau tiergerechter Ställe und Weideprämien werden so gefördert.
Anmerkung: Wir vermissen ein Bekenntnis zur Stärkung des bislang kaum genutzten Programms.

SPD: In Deutschland werden die Programme für mehr Tier- und Umweltschutz, die mit Geldern aus der 2. Säule der Europäischen Agrarpolitik finanziert werden, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) zwischen den Ländern und dem Bund festgeschrieben. Bereits heute haben die Bundesländer, in deren Verantwortung die Umsetzung dieser Programme liegen, vielfältige Möglichkeiten, umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren zu unterstützen. Diese Programme sind so ausgelegt, dass die Landwirte pro Tier eine jährliche Beihilfe erhalten, wenn sie die Auslaufhaltung und den Weidegang gewährleisten.
Für Investitionen in tiergerechte Haltungssysteme werden Beihilfen Im Rahmen des Agrarinvestitionsprogramms (AFP) ausgereicht. Hier dürfen beispielsweise im Milchviehbereich ausschließlich Liegeboxenlaufställe gefördert werden. Werden im Rahmen einer Stallbaumaßnahme der Tierschutz oder die Tierhygiene verbessert, wächst der Investitionszuschuss auf bis zu 35 % der förderfähigen Investitionssumme.
Die SPD setzt sich dafür ein, dass Zahlungen an Landwirte zukünftig noch stärker an die Erreichung gesellschaftlich gewünschter Zielvorgaben im Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutz ausgerichtet werden. In diesem Zusammenhang werden wir ein Augenmerk darauf haben, dass die Förderung tiergerechter Haltungsbedingungen ausgebaut wird.

Grüne: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  setzen sich dafür ein, dass die aus Mitteln des ELER und der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) finanzierte Agrarinvestitionsförderung, die vor allem für den Stallbau eingesetzt wird, an besonders hohe, über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Standards in den Bereichen Tier-, Natur-, Klima- und Umweltschutz gebunden werden. Denn nur ein besonderes Engagement z.B. im Tierschutz rechtfertigt die staatliche Unterstützung. Ebenso wollen wir, dass die Stallbauförderung wieder an einen maximalen Viehbesatz von zwei Großvieheinheiten pro Hektar gebunden wird.
Mit Blick auf die europäische Agrarpolitik nach 2013 treten wir für eine generelle Umgestaltung ein nach dem Grundsatz: öffentliche Gelder für gesellschaftliche Leistungen. Nur die Betriebe, die sich im Bereich Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz engagieren und Arbeitsplätze schaffen, sollen angemessen dafür honoriert werden.

Linke: Programme zur Förderung der artgerechten Tierhaltung, darunter auch die der Laufstallhaltung bei Milchvieh, werden im Rahmen der ELER Verordnung bereits in verschiedenen Bundesländern angeboten. Für die zukünftige Ausrichtung der europäischen Agrarpolitik setzt sich die LINKE weiter für eine auf diese Ziele ausgerichtete Förderpolitik ein. Hinzu kommt, dass bereits heute Verstöße gegen Tierschutzgesetze durch eine teilweise oder sogar komplette Streichung der betrieblichen Direktzahlungen im Rahmen der so genannten Cross Compliance – Regelungen geahndet werden. Auch mit einer Neuregelung der Agrarförderung im Rahmen zukünftiger Agrarpolitik darf aus Sicht der LINKEN dieser Standard nicht unterschritten werden.

FDP: Die Landwirte in Deutschland halten weltweit die höchsten Tierschutz-, Umwelt- und Verbraucherstandards ein. Über die umfänglichen Regelungen des sog. Cross Compliance werden insbesondere auch strengere Vorgaben zum Tierschutz gemacht, de eingehalten werden müssen. Weitere Verschärfungen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftskrise, die insbesondere die Milchviehbetriebe in Deutschland existenziell betrifft, hält die FDP zurzeit für nicht notwendig und sinnvoll.
Anmerkung: Das Argument der angeblich höchsten Tierschutzstandards der Welt wird schon seit Jahrzehnten von Politikern verwendet, die keine Verbesserungen im Tierschutz wollen. Das Argument ist zum einen nur bedingt relevant, und zum anderen ist es sachlich falsch, da z.B. unsere Nachbarn Österreich und Schweiz höhere Standards haben als wir.