Reform des Tierschutzgesetzes
Die Paragraphen 1 und 2 des deutschen Tierschutzgesetzes klingen hervorragend:
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Leider werden in den folgenden Paragraphen so viele Ausnahmen von diesen Grundsätzen erlaubt, dass Kenner des Gesetzes sagen, es würde durchlöchert werden wie ein Schweizer Käse. Deutschland braucht endlich ein Tierschutzgesetz, das seinem Namen Ehre macht, und dem Staatsziel Tierschutz sowie dem Willen der Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. CDU/CSU und FDP sehen dazu leider keine Notwendigkeit.
In Zusammenarbeit mit Dr. Christoph Maisack, der u.a. Mitglied im Wissenschaftsbeirat der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt ist, haben Bündnis 90/Die Grünen ein neues Tierschutzgesetz vorgestellt. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Das aktuelle Tierschutzgesetz finden Sie hier.
Was sagen die Parteien?
CDU/CSU: »Das Tierschutzgesetz erfüllt [...] den Auftrag des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz sehr gut. Seine Konzeption wollen wir deshalb beibehalten. Bei Bedarf und neuen Erkenntnissen werden wir es aber – wie in den vergangenen Jahren auch – weiterentwickeln.«
SPD: »Wir streben eine Novellierung des Tierschutzgesetzes an und haben diese Forderung im Regierungsprogramm verankert.«
Grüne: »Das heute geltende Tierschutzgesetz reicht unserer Meinung nach nicht aus, um die konsequente Umsetzung des Staatzieles Tierschutz in der Praxis zu gewährleisten. Darum haben wir Grüne im Mai dieses Jahres den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes vorgelegt und damit unsere Überlegungen öffentlich zur Diskussion gestellt. Auf Basis dieses Entwurfs werden wir uns in der neuen Legislaturperiode für eine umfassende Novelle des Tierschutzgesetzes einsetzen.«
Linke: »Deutschland gehört zu den Ländern, die den Tierschutz regelmäßig wirtschaftlichen Interessen unterordnen. Obwohl der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen wurde, sind es insbesondere landwirtschaftliche Nutz- und Versuchstiere, die bei der Rechtsgüterabwägung den Kürzeren ziehen. [...] Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes [ist] dringend erforderlich.«
FDP: Die FDP antwortet ausweichend. Optimisten macht der Satz »Ein ständiges Überprüfen des bestehenden rechtlichen Rahmens an neue gesellschaftliche Anforderungen ist notwendig« vielleicht Hoffnung – uns allerdings nicht, denn sonst hätte man wohl eine konkretere Antwort gehabt.






