Einschränkungen fürs Schächten
Dem Deutschen Bundestag liegt seit Sommer 2007 ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der das rituelle betäubungslose Schlachten von Tieren (sog. Schächten) nur noch erlauben will, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass den Tieren dabei nicht mehr Schmerzen und Leiden zugefügt werden als beim Schlachten mit Betäubung. Wir haben die Parteien gefragt, ob sie sich dafür einsetzen, dass ein solches Gesetz zustande kommt.
Ein vollständiges und uneingeschränktes Schächtverbot, so sehr es sich von vielen Menschen gewünscht wird, erscheint verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar, weil er nach herrschender Meinung einen tiefen Einschnitt in die Religionsfreiheit bedeuten würde. Der geforderte Nachweis, dass den Tieren im Vergleich zur Schlachtung mit Betäubung keine zusätzlichen Schmerzen und Leiden entstehen, würde die Hürde für Schächtgenehmigungen allerdings so hoch ansetzen, dass sie kaum überwindbar wäre.
Was sagen die Parteien?
CDU/CSU: Zur Klarstellung vorweg: In Deutschland ist das Schlachten von Tieren ohne vorherige Betäubung grundsätzlich verboten. Für Angehörige bestimmter Glaubensgemeinschaften ist jedoch eine Ausnahme von der Betäubungspflicht möglich. Wir setzen uns dafür ein, dass sehr restriktiv mit solchen Ausnahmeregelungen umgegangen wird und tierschutzsichernde Auflagen erteilt werden. Zudem werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, bei den entsprechenden Glaubensgemeinschaften Akzeptanz für die Elektrokurzzeitbetäubung zu gewinnen. Gesetzliche Regelungen stoßen – das haben die Diskussionen der letzten Jahre um den Gesetzesantrag des Landes Hessen gezeigt – auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.
SPD: Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken lassen eine Änderung des Tierschutzgesetzes mit dem Ziel, das betäubungslose Schlachten zu verbieten, gegenwärtig nicht zu. Die SPD wird daher in der in der nächsten Legislaturperiode ausloten, welche Spielräume dem Gesetzgeber in der Sache gegeben sind.
Grüne: Wir Grünen unterstützen die Forderungen des Bundesrates nach einer Gesetzesänderung. Das Schächten von Tieren ohne Betäubung ist aus Tierschutzsicht absolut untragbar. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass die Elektrokurzzeitbetäubung eine Lösung ist, die den beiden Staatszielen Tierschutz und Religionsfreiheit gerecht wird.
Wir werden uns in 2010 – wie auch in der jetzigen Legislaturperiode – für die Verabschiedung eines solchen Gesetzes einsetzen.
Linke: Ja, DIE LINKE lehnt die betäubungslose Schlachtung von Tieren ab. Alternativ setzt sie sich für die Elektrokurzzeitbetäubung ein. Ein vollständiges alternativloses Verbot des betäubungslosen Schlachtens stünde aus Sicht der Linken im Konflikt mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit. Hier muss aus unserer Sicht eine Lösung mit den Glaubensgemeinschaften gesucht werden.
FDP: Mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates soll das Tierschutzgesetz insoweit geändert werden, als die Behörden, die die Ausnahmegenehmigungen zum Schächten erteilen, künftig noch strengere Kriterien anzulegen hätten. Insbesondere sollen die Antragssteller nachweisen, dass es in ihrer Religion keine Alternative zum betäubungslosen Schächten gibt.
Diese Vorschläge sind aus Sicht der FDP problematisch, weil diese Änderung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2002 nicht gerecht wird. Das Verfassungsgericht hat seinerzeit ausdrücklich erklärt, dass der Staat sich nicht zum Schiedsrichter über die richtige Auslegung von religiösen Vorschriften erheben darf. Er hat religiöse Neutralität zu wahren. Dabei ist es unerheblich, ob der Staat religiöse Vorschriften für sinnvoll hält, für antiquiert oder ob andere Mitglieder der Glaubensrichtung vorgewiesen werden können, die diese Vorschriften ganz anders oder großzügiger auslegen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ausreichend, wenn derjenige, der die Ausnahmeregelung beantragt, nachvollziehbar und belastbar darlegt, dass nach gemeinsamer Überzeugung der Glaubensgemeinschaft der Verzehr von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt.
Anmerkung: Diese Antwort trifft nicht den Kern unserer Frage, sondern weicht auf ein anderes Problemfeld aus.






