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Kritik zur Argumentation der Agrarlobby

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Kritische Anmerkungen zu „Leben mit und von Tieren – ethisches Bewertungs-modell zur Tierhaltung in der Landwirtschaft“ von Roger J. Busch und Peter Kunzmann

I. Zusammenfassung

„Ist ein Tier nicht in der Lage, ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden.“ So hat die Europäische Kommission eine ethologische Binsenweisheit formuliert. Gerecht erscheint es daher, bei der Bewertung von Haltungsbedingungen auf die Unterdrückung von Verhaltensbedürfnissen abzustellen. Dem folgend hat das höchste deutsche Gericht im Jahre 1999 die Hennenhaltungsverordnung für nichtig erklärt, da sie die Batteriekäfighaltung von Legehennen zu Unrecht legitimierte. Es reichte dem Bundesverfassungsgericht, dass Hennen im Käfig erstens nicht gleichzeitig fressen und zweitens nicht ungestört ruhen können.

Die Autoren der Schrift „Leben mit und von Tieren“ halten die Frage der Beschränkung von Bedürfnissen für ethisch irrelevant. Es käme allein darauf an, ob sich Leiden beweisen ließen. Auf dieser Basis ist die Batteriekäfighaltung von Legehennen über Jahrzehnte gerechtfertigt worden. Stets gab es Gutachten von Professoren, vornehmlich der Agrarwissenschaft, die Leiden bestritten.

Ziel der Schrift scheint ein Weniger an Tierschutz zu sein. Die Grundlage hierfür schafft man u. a. durch Desavouierung bekannter tierfreundlicher ethischer Ansätze. Ohne Relevanz sei „Mitgeschöpflichkeit“, Albert Schweitzers „Achtung vor allem Leben“, ebenso „Rechte“ oder „Würde“ der Tiere. Eine ethische Kernfrage, ob und inwieweit die Ähnlichkeit von Schmerz‑ und Leidensfähigkeit zumindest bei „höheren“ Tieren und Menschen zu berücksichtigen sei, stellt sich den Autoren nicht: Ähnlichkeiten bestehen angeblich nicht. Der Unterschied zwischen Mensch und Tier sei fundamental (S. 56)[5], „höchstwahrscheinlich“ auch bezüglich des Leidens (S. 56). Es sei müßig, sich mit dem „subjektiven Erleben von Tieren“ zu beschäftigen (S. 53). Tiere hätten im Unterschied zum Menschen auch keine Bedürfnisse sondern Bedarfe (S. 53).

Diese überalterte Anthropozentrik findet ihre Entsprechung in längst widerlegten Behauptungen, wie sie von der Agrarlobby seit Jahren verbreitet werden. Die Halter treffe so gut wie keine Verantwortlichkeit, sie handelten nicht frei, sondern unter „ökonomischem Diktat“ (S. 81). Auch der Export unserer Tierschutzprobleme in Länder mit niedrigeren Tierschutzstandards sei „aus ethischer Perspektive keine wünschenswerte Alternative“ (S. 81). Selbstverständliches wird ausgebreitet, um von den wahren Problemen abzulenken. Der Halter könne „auch unter besten Verhältnissen nicht vollständig verhindern, dass Tiere erkranken und ‚vor der Zeit‘, d.h. unbeabsichtigt sterben“ (S. 67). Die absichtliche Tötung als typischer Abschluss einer „Veredelung“ (S. 16) erfährt keine vertiefende Betrachtung, ebenso wenig der schlechte (Gesundheits‑)Zustand von Tieren nach Ablauf der vorgesehenen „Nutzungsdauer“ und die millionenfache Tötung „ungeeigneter“ Tiere.

Zu guter Letzt wird eine ethische Checkliste vorgestellt (S. 83). Eindeutig zu missbilligen ist demnach nicht einmal herkömmliche Batteriekäfighaltung. Kein Wunder, denn die 1. Frage der Checkliste lautet: Entspricht die Handlung guter fachlicher Praxis? Eine Fragestellung, die offenbar primär Unwerturteile über landwirtschaftliche Praktiken erschweren soll.

Die Arbeit vermag durch eine gewandte Diktion unkritische oder schlecht informierte Leser zu beeindrucken; ebenso durch die Stellung ihrer Autoren. So ist Herr Dr. Busch Kirchenrat und Beauftragter der Evangelisch-Lutherischen Kirche für Naturwissenschaften und Technik, was kritische Fragen gleichwohl nicht gänzlich ausschließen dürfte. Mitglied des zur Mitarbeit berufenen „Expertenkreises“ war ein Direktor des Bayerischen Bauernverbandes ebenso wie zwei Mitarbeiter der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, Frankfurt, neben anderen, die sich beruflich ausschließlich mit der Nutzenoptimierung von Tieren befassen. „Großzügig“, so wörtlich im Vorwort, wurde das Projekt durch die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt finanziert. Vertrieben wird die Schrift von der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft (FNL), dessen Vorsitzender der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Herr Gerd Sonnleitner ist.

II. Hauptmängel

1) Weniger Tierschutz als gesetzlich vorgeschrieben

Der in Anwendung des Modells erreichbare Tierschutz bleibt deutlich hinter den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes zurück (s.o. I. Zusammenfassung, die ersten beiden Absätze).

2) Mangelhafter Ansatz

Man kann noch darüber hinwegsehen, dass die Frage, ob der Mensch Tiere nutzen darf, in keiner Weise geklärt wird (S. 30, 31), denn eine solche Nutzung entspricht den mehrheitlichen Moralvorstellungen. Ein fundamentaler Mangel ist es aber, die Tatsache vergleichbarer Schmerz‑ und Leidensfähigkeit bei Menschen und „höheren“ Tieren – durchgängig, jedoch ohne nähere Begründung – abzustreiten. Auf diese Weise bleibt die ethische Kernfrage, wie eine solche Ähnlichkeit zu bewerten sei, insbesondere die Frage willkürlicher Ungleichbehandlung, ungeklärt. Stattdessen wird im Rahmen einer „modifizierten Pathozentrik“ die selbstverständliche Bedeutung tierlichen Leidens relativiert.

a) Pathozentrik ist nur scheinbar ein treffender Ansatz.

Grundlage ethischer Betrachtungen sei die Leidensfähigkeit der Tiere, „weil wir Tiere leiden lassen können und das Leid als Böses zu meiden ist, kann uns das Befinden von Tieren nicht gleichgültig sein“ (S. 56). Diese Begründung scheint äußerst vage, was den „Vorteil“ hat, dass sich diesbezügliche weitere Auseinandersetzungen erübrigen. Die Autoren gestehen, wenn auch mit erkennbarem Widerwillen, Tieren eine grundsätzliche Leidensfähigkeit zu: „Dass Leiden auch bei Tieren faktisch existiert, wird man nicht mehr ernsthaft bezweifeln.“ Dieses Leiden sei aber „mutmaßlich“ anders als beim Menschen (S. 55). Obwohl dieser „erhebliche Unterschied“ im Leiden gar „höchstwahrscheinlich“ (S. 56) sein soll, fehlt jede Erläuterung, worauf sich derartige Mutmaßungen stützen könnten. Das ist aus der Sicht der Verfasser wohl auch nicht möglich, denn „was in Tieren vorgeht, wissen wir nicht“ (S. 55). „Wir wissen nicht, wie Tiere sich selbst und ihre Umwelt erleben“ (S. 52).

Unzutreffend ist es, Jeremy Bentham gleichsam als Begründer der Pathozentrik darzustellen. Das entscheidende Zitat (S. 56) ist nicht vollständig. Daher zunächst:

„Der Tag könnte kommen, an dem unsere Mitgeschöpfe jene Rechte erlangen, die man ihnen nur mit tyrannischer Hand vorenthalten konnte. Die Franzosen haben bereits entdeckt, dass die Schwärze der Haut kein Grund dafür ist, jemanden schutzlos der Willkür eines Peinigers auszuliefern. Eines Tages wird man erkennen, dass die Zahl der Beine, der Haarwuchs oder das Ende des Kreuzbeins gleichermaßen unzureichende Gründe sind, ein fühlendes Wesen demselben Schicksal zu überlassen. Was sonst ist es, das hier die unüberwindliche Trennlinie ziehen sollte? Ist es die Fähigkeit zu denken oder vielleicht die Fähigkeit zu sprechen? Aber ein Pferd oder ein Hund sind doch unvergleichlich vernünftigere Lebewesen als ein Kind, das erst einen Tag, eine Woche oder sogar mehrere Monate alt ist. Aber selbst vorausgesetzt, es wäre anders, was würde es nützen? Die Frage ist nicht: Können sie denken oder können sie sprechen? Sondern: Können sie leiden?“

Daraus folgt u.a., dass Bentham – ein Jurist – Tieren ohne weiteres Rechte zugestanden hat, was den Verfassern der o.g. Arbeit 250 Jahre später immer noch nicht einleuchtet (S. 56).

b) Willkürliche Ungleichbehandlung und Pathozentrik

Das Wesentliche der Kritik Benthams wird ausgeblendet. Er brandmarkt die willkürliche Ungleichbehandlung verschiedener Lebewesen im Hinblick auf vergleichbare Leidensfähigkeit. Anderweitige Unterschiede – z. B. die Fähigkeit zu sprechen, der Haarwuchs etc. – rechtfertigten eine diesbezügliche Ungleichbehandlung von Mensch und Tier ebenso wenig wie die Ungleichbehandlung von Menschen auf Grund der Hautfarbe. Er verlangt die Anwendung des Gleichheitssatzes, der nicht ohne Grund zu den unbestrittenen Grundlagen jeder Gerechtigkeit zählt. Dem Gedanken Benthams folgend sind Menschen und Tiere grundsätzlich gleich, in ihrem Bestreben Schmerzen, Leiden (insbesondere den Tod) zu vermeiden und sind – insoweit ! – auch gleich zu behandeln.

Dies sind die Argumente, auf die sich bis heute der tierrechtliche Mainstream stützt. Dabei hat Bentham durchaus keine Einmaligkeitsstellung. Von den vielen „großen Geistern“ mit ähnlichen Ansichten sei Rousseau herausgegriffen:

„Wenn ich verpflichtet bin, meinen Mitmenschen kein Leid zuzufügen, so geschieht das weniger, weil sie vernünftige, sondern vielmehr, weil sie empfindende Wesen sind. Da nun Menschen und Tiere das gleiche Empfindungsvermögen haben, kommt ihnen auch das Recht zu, sich vom anderen nicht misshandeln und quälen zu lassen.“

Aber auch in der heutigen Zeit wird der Gleichheitssatz über seine Gültigkeit unter Menschen (Art. 3 Grundgesetz) hinaus als allgemeines Gerechtigkeitsprinzip verstanden, das auch auf die Beziehungen zwischen Mensch und Tier anwendbar ist. Beispielhaft hierzu Höffe, ordentlicher Professor für Philosophie an der Uni Tübingen:

„Eine säkularisierte Tierethik nimmt Abschied von einem anthropozentrischem Denken, demzufolge es im sittlichen Handeln letztlich lediglich auf Interessen der Menschen ankommt, und tritt einem menschlichem Gattungsegoismus entgegen. Sie wendet die sittlichen Grundsätze a) Gleiches gemäß seiner Gleichheit gleich zu behandeln und b) niemanden zu schädigen, auf jene höherentwickelten Tiere an, die – wie jedermann beobachten kann und die wissenschaftliche Verhaltensforschung seit Darwin vielfach bestätigt – schmerz‑ angst‑ und leidensfähig sind, und gebietet, darauf gebührend Rücksicht zu nehmen.“

Eine Auseinandersetzung mit dem Gleichheitssatz wäre im Rahmen der Aufgabenstellung zwingend erforderlich gewesen.

c) Fundamentale Unterschiede?

Vielleicht wurde eine solche Auseinandersetzung als entbehrlich angesehen, da ja hinreichend dargetan wird, dass es erstens einen „fundamentalen“ Unterschied (S. 56) zwischen den Menschen und den Tieren gibt und – zweitens – man keinesfalls „wisse“ (S. 52, 55), ob Schmerz‑ und Leidensfähigkeit vergleichbar seien. Üblich ist hier auch noch das Argument, Tiere hätten gar keine Vorstellung vom Tod, ergo könnten sie auch keine Todesangst erleiden. Angst entspringt aber nicht der Großhirnrinde sondern, wie Gefühle allgemein, dem Kleinhirn. Das Kleinhirn, die Reizaufnahme und –leitung und die endokrinologischen Befunde des Menschen und seiner nächsten Verwandten unterscheiden sich nicht wesentlich, auch wenn diese – entsprechend einer kleineren Großhirnrinde – typischerweise weniger ausgeprägt denken.

Ein „fundamentaler“ Unterschied bestehe u. a., weil der Mensch sich „Tieren gegenüber anders verhalten könne als sie sich gegenseitig verhalten“ (S. 47). Diese Behauptung kann darauf gestützt werden, dass Menschen typischerweise differenzierter denken bzw. differenzierter intellektuell tätig sind als Tiere. Dies wird keinesfalls bestritten. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Spitzenleistungen einiger Tiere denen mancher Menschen, die mit geistigen Gaben – aus welchem Grund auch immer – nicht gesegnet sind, überlegen sind, z. B. Gorillas bei der Beherrschung von 1000 Zeichen einer Zeichensprache oder Orang-Utans vor dem Spiegel bei der Zahnpflege. Nicht ohne sind auch die Leistungen von Graupapageien u.a.: „ … die neuen Stars der Kognitionsforschung können Werkzeuge herstellen, Bündnisse schmieden und vorausplanen.“

Zusammenfassend sei auf die Tatsache verwiesen, dass die geistigen Fähigkeiten erwachsener (höherer) Tiere die von menschlichen Säuglingen bzw. Kleinkindern stets übersteigen. Interessant ist dabei die, wenn man so will, absolute Grenze. Michael Tomasello, klassisch anthropozentrisch denkender Direktor am Leipziger Max-Planck-Institut, kam nach entsprechenden Untersuchungen zu der Erkenntnis, dass erst die mentale Leistungsfähigkeit von fünfjährigen Menschen die der Schimpansen übersteigt. Als abwegig würde man es bewerten, als Folge dieser Erkenntnis, den Schutz aller Fünf‑ und noch nicht Fünfjährigen vor Schmerz und Leid nachhaltig zu relativieren.

Die Bewertung der offensichtlichen Unterschiedes zwischen Mensch und Tier bleibt aber auch nach dem Quantensprung, der infolge der technischen Nutzung der Natur erfolgte, subjektiv. „Fundamentale“ Unterschiede vermag man auch zwischen dem Adler und dem nicht flugfähigen Handybenutzer bzw. anderen flugunfähigen Lebewesen sehen. Das Känguru kann einen „fundamentalen“ Unterschied bzw. „einzigartige“ Fähigkeit für sich in Anspruch nehmen, denn keiner hüpft – auf zwei Beinen – weiter.

Vieles spricht dafür, den Intelligenzunterschied als wichtig zu bewerten, denn dies hat sich als fundamentaler Überlebensvorteil erwiesen, der die Menschen in mancher Weise – derzeit – als erfolgreichste Spezies erscheinen lässt. Eine andere Folge der differenzierteren Geistestätigkeit des Menschen auf Grund einer ausgeprägteren Großhirnrinde ist die – wenn man so will – einzigartige Fähigkeit moralische Einsichten zu bilden, danach zu handeln und z. B. mit anderen Arten entsprechend – rücksichtsvoll – umzugehen. Aber auch über diese Fähigkeit verfügen beileibe nicht alle Menschen, ohne deshalb „wie Tiere“ behandelt zu werden. Was helfen all diese Betrachtungen zur spezifisch menschlichen Einzigartigkeit bei der Beantwortung der Frage, wie weit der Mensch das Bestreben nicht-menschlicher Wesen, nicht zu leiden, nicht zu sterben, respektieren muss? Gar nicht.

Die Verfasser kritisieren (S. 47): „ … denn aus der ‚Verwandtschaft‘ wird gerne auf eine ‚Gleichheit‘ geschlossen, in der Menschen überhaupt kein Recht mehr hätten, sich … praktisch über Tiere zu erheben.“ Niemand bestreitet Unterschiede, aus denen hier aber offenbar ohne weiteres Rechte der Menschen über die Tiere hergeleitet werden. Welche Logik dem zu Grunde liegt, erschließt sich nicht. Gegen die Ausgrenzung auf Grund von irrelevanten Unterschieden argumentierte richtigerweise schon Bentham und wenn man dem nicht folgt, müsste man ihn widerlegen. Ethisch tragfähige Begründungen für prioritäre Rechte der Menschen sind bis dato nicht bekannt. Gäbe es sie, wäre es auch kein Problem zu begründen, warum der Unterschied zwischen Frau und Mann, diesem Vorrechte verleiht und warum die „Schwärze“ der Haut Sklaverei rechtfertigt. Wer dennoch an derlei Vorrechten festhalten will, muss sich zum „Recht des Stärkeren“ bekennen. So lässt sich, wie der Faschismus zeigt, auch innerhalb der menschlichen Art das Recht auf Leben (und nicht nur das) willkürlich relativieren.

Die Argumentation zum „fundamentalen Unterschied“ seitens der Verfasser weckt Erinnerungen an Spinoza, dessen Auffassung von der rechtlichen Ungleichheit der Frau für Jahrhunderte – abwegige – Maßstäbe setzte:

„Wären die Frauen von Natur den Männern gleichwertig und würden sie an Seelenstärke und Geist ebenso tüchtig sein, so müsste es doch unter so vielen und so verschiedenen Völkern einige geben, wo beide Geschlechter nebeneinander auf gleichem Fuß, und andere, wo Frauen die Männer regierten und so erziehen, dass sie ihnen geistig untergeordnet sind. Da dies aber nirgends der Fall, so darf man entschieden behaupten, dass Frauen von Natur nicht das gleiche Recht haben wie Männer, sondern ihnen nachstehen.“

d) Unterschied im Leiden bzw. bei der Schmerzempfindung?

Die Verfasser vermochten nicht zu zeigen, dass der Mensch im Orchester der Einzigartigkeiten notwendig die erste Geige spielt. Nun soll belegt werden, dass die Schmerz‑ und Leidensfähigkeit des Menschen unvergleichlich sei. Zumindest könne man es „nicht wissen“ (z. B. S. 52, 55), was reicht, die Anwendung des Gleichheitssatzes zu meiden. Der Gedanke, dass vermeintliche Wissenslücken sich nicht einfach zuungunsten der Tiere auswirken dürfen, scheint den Verfassern fremd.

Das behauptete Wissensdefizit entspricht nicht dem Stande wissenschaftlicher Erkenntnis und das im Wesentlichen bereits seit den Zeiten von Bentham und Rousseau. Heutigem Wissensstand entspricht jedenfalls der von Prof. Sambraus formulierte Analogieschluss, der von der ganz überwiegenden Mehrheit der Ethologen als zutreffend akzeptiert wird. Danach muss man annehmen, dass Lebewesen im Fall von gleichen Gefühlsäußerungen, angesichts gleicher biologischer Gegebenheiten, zumindest Ähnliches empfinden. Diese Annahme ist unabhängig von der Frage, ob das betroffene Individuum seine Empfindungen in einer dem Menschen direkt verständlichen Sprache auszudrücken weiß oder nicht.

Zu berücksichtigen wäre hier auch die Tatsache, dass Arzneimittel, selbstverständlich auch alle Schmerzmittel und Psychopharmaka, wie etwa Antidepressiva, an Tieren getestet werden. Nach Angaben von Wissenschaftlern (wiedergegeben bei Teutsch, Mensch und Tier, Lexikon der Tierschutzethik, 1987, Stichwort „Arzneimittelerprobung“) tritt bei „üblichen Tierversuchen“ die erwünschte Wirkung auch beim Menschen mit einer Sicherheit von 85 bis 95 % ein.

Alle Versuche der Verfasser, die Ähnlichkeit menschlichen und tierlichen Leidens als abwegig erscheinen zu lassen (S. 56), sind nicht überzeugend. Sie gehen wohl davon aus, dass nur, wenn bei unterstellt gleicher Behandlung, Herr A und Herr B nach einem Zahnarztbesuch übereinstimmend sagen „Es hat weh getan“, sie auch nur dann das Gleiche empfunden haben. Es ist nichts dagegen einzuwenden, solche Annahmen auf der Grundlage einschlägiger Erfahrung für richtig zu halten. Bei Anlegung eines strengen wissenschaftlichen Maßstabes ist ihre Richtigkeit jedoch nicht beweisbar. Es ist im übrigen auch klar, dass ein sensibler Patient trotz gleicher Aussage anders empfindet als ein relativ schmerzunempfindlicher. Zu kritisieren bleibt, dass die Verfasser gleiches beobachtbares Verhalten bei gleichen körperlichen Voraussetzungen (physiologisch, endokrinologisch) – im Fall von Mensch und Tier – nicht ausreichen lassen wollen, gleiche Empfindungen anzunehmen. Anders im Fall von Mensch und Mensch. Begründungen hierfür wären so überzeugend wie die Argumentation von Descartes, wonach Schmerzensschreie eines Menschen nicht mit denen eines Tieres zu vergleichen seien, denn die Schmerzenslaute des Tieres entsprächen dem Quietschen einer schlecht geölten Maschine.

Der „heilige“ Unterschied soll seinen Grund auch darin haben, dass nur der Mensch den Schmerz zu „rationalisieren“ vermag (S. 56). Man muss nicht die gequälten Kinder bemühen, die bei Arztbesuchen oftmals völlig irrational reagieren. Auch vielen Erwachsenen verhilft die (bloße) Möglichkeit zu rationalisieren nicht zu einem typisch anderen Schmerz‑ bzw. Angsterleben. Dieses Kriterium ist jedenfalls nicht geeignet, einen grundsätzlichen über den Einzelfall hinausgehenden Unterschied bezüglich der Leidensfähigkeit bei Mensch und Tier zu begründen. Man befrage doch einen Zahnarzt und einen Tierarzt zu Angst‑ und Schmerzreaktionen ihrer Patienten. Es darf als sicher angenommen werden, dass es gleichsam ängstliche und mutige, schmerzempfindliche und hiervon weniger betroffene Patienten gibt, ganz unabhängig ob Mensch oder Tier.

Die individuellen Unterschiede innerhalb einer Art dürften jedenfalls erheblich größer sein, als die Unterschiede zwischen den Arten. Zudem ist zu fragen, warum die Möglichkeit zu rationalisieren bei Tieren ausgeschlossen sein soll. Während Hunde bei ihrer ersten Unterbringung in einer Hundepension meist verstört reagieren, legt sich das bei späteren Aufenthalten. So geht es auch manchen Kindern im Hinblick auf den Kindergarten.

Selbst wenn es Unterschiede im Leiden gäbe, was wäre die Folge? Wie ließe sich begründen – was viele Tiernutzer als selbstverständlich voraussetzen, dass das Leiden von Tieren weniger wichtig zu nehmen wäre als das Leiden von Menschen? Die Überzeugung von der unterschiedlichen Wertigkeit der Leiden steckt in vielen Gehirnen, was sich ebenso wenig begründen lässt wie die Jahrhunderte lang überlieferte Meinung von der Minderwertigkeit bestimmter menschlicher Rassen.

e) Jede Tiernutzung unethisch?

Bleibt noch die Frage mit dem Blick auf lieb gewordene Gewohnheiten: Wäre unter der dargestellten Vergleichbarkeit von Mensch und Tier hinsichtlich der Leidenfähigkeit nicht jede Nutzung von Tieren durch den Menschen ethisch bedenklich?

Durchaus nicht, denn auch die gegenseitige Nutzung von Menschen ist ethisch vertretbar. Ethische Bedenken ergeben sich erst, wenn bei Nutzungsbeziehungen Leistung und Gegenleistung nicht in einem ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen und es an der Freiwilligkeit fehlt. Den zur Nutzung vorgesehenen Tieren mangelt es an der Möglichkeit, sich für eine bestimmte Haltung freiwillig zu entscheiden. Trotzdem scheidet nicht jede Nutzung von Tieren aus. Es bliebe jedenfalls die Möglichkeit, Leistungsbeziehungen zwischen Mensch und Tier daraufhin zu untersuchen, ob sie auch im wohlverstandenen Interesse der Tiere sind und in solchen Fällen das Einverständnis zu fingieren.

Man könnte auch schlicht weniger strenge Maßstäbe anlegen. Eine Tierhaltung, die nicht auf der Unterdrückung wesentlicher Verhaltensbedürfnisse und Qualzuchten beruht, würde wohl allgemein toleriert werden und den Vorstellungen der meisten Tierschutzorganisationen entsprechen.

Die extrem erscheinende Position der Veganer kann als pragmatische Überreaktion auf die milliardenfache Misshandlung von Tieren gesehen werden. Es ist durchaus einsichtig, auf – jede – Nutzung von Tieren zu verzichten, wenn diese Nutzung de facto, typischerweise mit Leiden von Tieren verbunden ist. Den Veganern aus pragmatischen Gründen allgemeine Zustimmung zu verweigern (S. 31) ist unzutreffend und vermag deren ethischen Ansatz jedenfalls nicht in Frage zu stellen.

III. Durchgängige Desinformation zu Gunsten der Halter und/oder zu Ungunsten der Tiere

1) „Dauerurlaub“ und „Glück“ für gehaltene Tiere? S. 57 – 59

„Wir können den Tieren keine ‚lebenslangen Ferien‘ bieten, weil wir nicht wissen, wie sie sich dergleichen vorstellten, wenn sie es denn könnten.“ (S. 59).

Diese Aussage verleitet den Unbefangenen anzunehmen, das Interesse der Nutztiere habe hohe Priorität. Nur mangelndes Wissen hindere Halter daran, ihren Tieren lebenslanges „Glück“ zu verschaffen. In Wahrheit lebt die große Mehrzahl der Nutztiere bei ständiger Unterdrückung wesentlicher Bedürfnisse lediglich zum optimalen wirtschaftlichen Nutzen ihrer Halter.

2) „High“ Sein durch Stereotypien (z. B. Leerkauen)? (S. 60)

Positiv die breite Darstellung aller möglichen Stereotypien bei unseren Nutztieren – Schweine kauen leer oder beißen in Metallstangen, Kälber rollen die Zunge, Pferde „weben“ mit einer typischen Kopfbewegung und koppen (S. 60). Stereotypien beim Menschen weisen auf erhebliche geistige Störungen bzw. psychische Leiden, in der Veterinärmedizin sind sie als klassische Leidensindikatoren anerkannt. So schlimm darf moderne Tierhaltung – nach Auffassung der Verfasser – nicht sein. Zumindest verbände sich Leiden mit Lust: „Mutmaßlich führt das Verhalten zur Ausschüttung bestimmter Stoffe, die das subjektive Wohlbefinden heben.“ Die Tiere würden „süchtig“ nach den besagten Stoffen. Überraschend werden dann aber Stereotypien doch als Indikatoren dargestellt, die darauf hindeuten, dass sich das Tier unter den gegebenen Umständen „nicht wohl fühlt“. Man vermisst den Hinweis auf die „scientific community“, jedenfalls soweit sie die Agronomen umfasst, der zufolge solche Ersatzhandlungen sogar zur Triebbefriedigung führen, also kein Anlass sind, Haltungsformen zu überdenken.

Es sei daran erinnert, dass bei gesetzmäßiger Haltung von Nutztieren, nämlich bei verhaltensgerechter Aufzucht und Unterbringung, Verhaltensanomalien nicht auftreten. Wichtiger scheint den Verfassern, herkömmliche Haltung zu verteidigen. Welch anderen Grund gibt es für die Feststellung hinsichtlich des Schwanzbeißens der Schweine, dass deren Ursachen immer noch nicht ganz geklärt seien (S. 60); „Die Ursachen für das Symptom sind schwer zu bestimmen und müssen doch erkannt werden, um Alternativen sachgemäß bewerten zu können“ (S. 80). Bis dahin kann man – vermeintlich – nichts machen. In alternativen Haltungen gibt es mit dem Schwanzbeißen keine Probleme. Das Kupieren ist dort jedenfalls entbehrlich, wie die EU Kommission festgestellt hat.

3) „Selbst da, wo dieses Repertoire offenkundig (noch) vorhanden ist, muss es für das gehaltene Tier nicht notwendig von Übel sein, wenn das Ausleben dieser ererbten Muster eingeschränkt oder unterbunden wird.“ (S. 63)

Dem geneigten Leser wird zwanglos die Erkenntnis nahegebracht, dass „nicht alle Exemplare einer biologischen Art dasselbe Verhaltensrepertoire zeigen“ (S. 63). Weiter seien Verhaltensbedürfnisse bei domestizierten Tieren weit weniger zahlreich und weniger ausgeprägt als bei Wildtieren. Die in der Überschrift formulierte Vermutung auch dieser Rest an Repertoire sei nicht so wichtig, entspricht bekannten Rechtfertigungen industrieller Tierhalter. Eine derartige Vermutung widerspricht aber ethologischen Erkenntnissen und Erfahrungswissen, das die EU Kommission mit dem bereits zitierten Satz „Ist ein Tier nicht in der Lage, ein Bedürfnis zu befriedigen, so wird sein Befinden früher oder später darunter leiden“ veranschaulicht hat. Nicht ohne Grund verlangt daher § 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz eine Unterbringung, bei der Verhaltensbedürfnisse nicht unterdrückt werden – unabhängig von der Frage, ob dies mit Leiden verbunden ist oder nicht.

In der Regel darf es deshalb nicht auf die Frage ankommen, ob ein Tier bei der Unterdrückung eines seiner Verhaltensbedürfnisse leidet. Sollte dies ausnahmsweise anders sein, dann ist zumindest zu fordern, dass für die Leidenslosigkeit derjenige die Beweislast trägt, der Vorteile davon hat, nämlich der Halter. Keinesfalls darf das „Wir wissen es nicht“ (S. 52, S. 55), mithin die Nicht-Erweislichkeit von Leiden, ausreichen, Tiere zu beschränken.

Es wird von den Verfassern generell vertreten, dass die „Einschränkung von Verhaltensbedürfnissen“ ein besonders unsicherer Ansatz sei, Leiden bei Tieren zu bestimmen. Dies ergebe sich „erstens aus der Unbestimmtheit dessen, was an Verhaltensrepertoire ausgelebt werden muss, zweitens aus der oben erwähnten Anpassungsfähigkeit des Tieres und drittens aus dem gewählten pathozentrischen Ansatz, für den ein Ereignis oder ein Zustand nur Relevanz gewinnt, wenn er von dem betroffenen Lebewesen tatsächlich als Nachteil erlebt werden kann.“ (S. 64)

4) „Es gilt aber genauso für den Alltagsverstand, der sich nicht scheut, einem Meerschweinchen ‚Angst‘ zuzuschreiben, oder einer Katze ‚Hunger‘ einen Hund sich ‚freuen‘ zu lassen – was immer diese Ausdrücke bei Tieren bedeuten mögen.“ (S. 53)

Die Behauptung und Festschreibung fundamentaler Unterschiede war seit jeher die Basis gröbsten Unrechtes. Im Rahmen der Meinungsfreiheit sind derartige Gedanken trotz ihrer prinzipiellen Sozialschädlichkeit hinzunehmen.

Mit „nüchternem“ (wie Gefühlsignoranz gelegentlich verstanden wird), wissenschaftlichem Denken hat Derartiges allerdings nichts zu tun, eher mit seelischen Defiziten, wie das jedenfalls der Nobelpreisträger Konrad Lorenz dezidierte:

„Wer einen Hund oder Affen, ja jedes höhere Säugetier wirklich genau kennt und trotzdem nicht davon überzeugt wird, dass dieses Wesen Ähnliches erlebt wie er selbst, ist seelisch abnorm. Er gehört meines Erachtens in eine geschlossene psychiatrische Klinik, da seine Schwäche ihn zu einem gemeingefährlichen Wesen macht.“

5) Belegt das Erleben der Zecke den Unterschied zwischen Mensch und Tier? (S. 53)

Die Zecke scheint den Verfassern offenbar gut geeignet, den fundamentalen Unterschied zwischen Mensch und Tier zu veranschaulichen. Dies leuchtet nicht ein, denn neben dem Menschen erleben auch viele Mitglieder anderer Arten ihre Umwelt völlig anders als „nur anhand von Wärme und dem Aroma von Buttersäure.“

Für sich spricht die folgende Darstellung (S. 53): „Sich das Weltbild eines Tieres vorzustellen, ist ein reizvolles Gedankenexperiment. Aber eben nicht mehr als ein Gedankenexperiment! Ganze Generationen von Forschern haben es aus methodischen Gründen abgelehnt, sich mit dem subjektiven Erleben von Tieren zu beschäftigen oder ein solches anzunehmen.“ Verdient nur wer unsere Sprache spricht Rücksichtnahme?

6) „Pflanzen wehren sich heftig gegen das Getötet-Werden.“ – „Auch der Vegetarier und Veganer vernichtet Leben, das leben will.“ (S. 51)

Der Vorwurf des „Salatkopfmeuchelns“ ist nicht neu. Er ist weder seriös, noch zutreffend.

Auf S. 53 beschränken die Verfasser den sinnvollen Gebrauch des Wortes „Wollen“ allein auf den Menschen. Erfordert es der Zweck, dürfen auch Pflanzen „wollen“, dann nämlich, wenn der Fehlschluss gefördert werden soll, dass es ziemlich egal sei, ob man Pflanzen oder Tiere tötet. Das Töten anderer sei ein so weitverbreiteter Vorgang („gigantische Konsumtion von Leben“ – S. 51) und lasse sich eben auch für den Menschen nicht vermeiden.

Wie abwegig die Behauptung ist, manifeste Überlebensvorteile bei Pflanzen (Dornen, Stacheln) beruhten auf deren „heftigen“ Überlebenswillen, wird klar, wenn man z. B. nach den Gründen für den langen Hals der Giraffe fragt. In ihm zeigt sich gewiss nicht der Überlebenswille der Giraffe. Alle Überlebensvorteile von vermehrungsfähigen Wesen beruhen auf dem Wirken von Mutation und Selektion. Die Existenz dieser Überlebensvorteile hat nichts mit dem individuellen (Überlebens‑)Willen zu tun, wie es das verzweifelt um sein Leben kämpfende Tier und – ganz ähnlich – der verzweifelt um sein Leben kämpfende Mensch zeigt. Einen derartigen Willen bei Mensch und/oder Tier zu missachten, ist mit weit schwerwiegenderen ethischen Problemen verbunden, als das Abschneiden von Pflanzen oder Pflanzenteilen.

Dies ergibt sich schon daraus, dass sich bei Pflanzen als nicht zum Ortswechsel fähigen Lebewesen keine (Schmerz‑)Empfindungsfähigkeit hat entwickeln können. Soweit gleichwohl ethische Gesichtspunkte für einen möglichst schonenden Umgang mit Pflanzen sprechen, sollte nicht übersehen werden, dass der Verzehr pflanzlicher Nahrung etwa 85 % weniger Pflanzen erfordert als der Fleischkonsum, dem ein verschwenderischer Umgang mit pflanzlichem Leben, Anbauflächen und Wasser vorgeschaltet ist. Die Verfasser sehen in dieser Tatsache vor allem „Veredelungsverluste“ (S. 16).

7) „Realisierungsdilemma“ der Veganer: Wohin mit vorhandenen Tieren?  (S. 31)

Es spricht für sich, dass ethische Positionen der Veganer auf diese Weise in Frage gestellt werden. Wie kommen konsequente Befürworter herkömmlicher Tiernutzung dazu, plötzlich über die Folgen der gänzlich unwahrscheinlichen Möglichkeit einer abrupten Beendigung der Nutzung von Tieren nachzudenken? Die Möglichkeit setzt voraus, dass alle Menschen Veganer geworden wären, was keinesfalls abrupt geschähe. Veganer würden diesen Tieren, wie sie dies im Einzelfall von sog. „befreiten“ Tieren bereits heute tun, das „Gnadenbrot“ gewähren. Im übrigen würde die Vermehrung von „Nutztieren“ beendet werden.

Welche „physiologischen Folgeprobleme“ eine vegane Ernährung haben soll, wird nicht ausgeführt. Derartige Behauptungen entsprechen dem Marketing des Bauernverbandes, entbehren in Wahrheit aber jeder Grundlage.

8.) Das maschinelle Töten dauert bei Hähnchen 15 bis 20 Sekunden. (S. 36)

15 bis 20 Sekunden: Das sei die Zeit, die zwischen „Anhängen bis zum Tod“ vergeht. Diese Zeit sei auch außerhalb der massenhaften maschinellen Schlachtung, also bei individueller Schlachtung durch die menschliche Hand wohl nicht kürzer.

Das mag sein. Übersehen wird, dass weniger die Zeit bis zum Eintritt des Todes ethisch relevant ist, als vielmehr die Zeit bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit. Sie tritt wegen der Notwendigkeit, möglichst viele Tiere in möglichst kurzer Zeit zu schlachten, häufig erst mit dem Tode ein. Abgesehen davon, dass die geschilderte Betäubung mit Heißluft nicht recht vorstellbar bzw. recht schmerzhaft erscheint, liegen die Fehlbetäubungsraten bei der üblichen Betäubung im Elektrobad im zweistelligen Prozentbereich, somit auch die Millionenzahl von Fehlbetäubungen. Zu den seit Jahrzehnten bestehenden Mängeln bei der Betäubung, vgl. den Bericht des Verbraucherschutzministeriums:

„ .. Am Auswurf aus der Anlage zeigten 12 % der Tiere Reaktionen auf Berührung der Hornhaut des Auges und 4,8 % reagierten auf das Anlegen des Anschlinghaken, … nach dem Setzen des Stiches waren durchschnittlich 1,7 % (in manchen Betrieben bis zu 14%) der Tiere wach; ca. 1 % (in manchen Betrieben bis zu 15%) der Tiere wurden offensichtlich lebend in die Brühanlage befördert. … fanden sich in 94 % der Betriebe grobe tierschutzwidrige Tatbestände: mangelhafter Umgang mit gehunfähigen Tieren, Herbeischleifen zur Nottötung, … Fehler beim Treiben … zu häufiger E-Treiber-Einsatz, Fehlplatzierung des E-Treibers auf Kopf und Weichteile; vgl. von Holleben/Schütte/von Wenzlawowicz, Deutsches Tierärzteblatt 2002, 372 ff.“

9) 90 % Sterberate bei Wildkaninchen im ersten Jahr, in natürlicher Umgebung (S. 38)

„Wenn ein Landwirt eine Kaninchenhaltung mit vergleichbaren Verlusten betriebe, würde ihn mit Sicherheit jedes Gericht wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz belangen und ihm die Tierhaltung für alle Zeiten untersagen.“

Trotzdem müssen Mastkaninchen in der „Obhut des Menschen“ nicht übermäßig dankbar sein, angesichts des 100 %-ig sicheren Todes nach wenigen Monaten Mast. Die Verfasser lenken halterschonend von den Problemen ab, die mit Kaninchenhaltungen verbunden sind. Schon die Haupttagesaktivität der Kaninchen, Wühlen und Nagen, ist in den engen Käfigen auf Drahtgitter völlig unterbunden. Zu den weiteren Problemen vgl. die Kommentarliteratur und z. B. das folgende aus einer Resolution der Hessischen Landestierärztekammer vom 14.11.2001:

„Durch die beengte, reizarme Haltung kommt es zu Kannibalismus und Selbstverstümmelung. Bis zu 50 % der Masttiere sterben aufgrund der schlechten Haltungsbedingungen und an Infektionskrankheiten.“

Für das lebenslange Berufsverbot von Haltern, das die Verfasser in Unkenntnis der Verhältnisse jedenfalls bei einer Sterberate von 90 % prognostizieren, reicht das nicht.

10) Haben alle Lebewesen „Eigenwert“? (S. 12)

„So ist es z. B. denkbar, die landwirtschaftliche Tierhaltung von der Prämisse aus zu betrachten, dass alle lebenden Organismen moralischen Eigenwert und ein gleiches Lebensrecht haben. Damit würde die Tierhaltung allerdings schnell in den Bereich des Unsittlichen geraten.“ Wegen der Gefahr, heutige Tierhaltung ins Unsittliche geraten zu lassen, enthält man sich jeder weiteren Diskussion und erwähnt einen so anerkannten Theologen wie Prof. Günter Altner lediglich in einer Fußnote. Eine – unvoreingenommene – Diskussion seiner Annahmen wäre nur dann entbehrlich, wenn deren Unrichtigkeit sich gleichsam von selbst ergäbe. Davon kann keine Rede sein.

11) Albert Schweitzers „Ehrfurcht vor allem Leben“ ohne Belang? (S. 49, 50)

Die sorgfältig erarbeitete Forderung des Nobelpreisträgers Albert Schweitzer nach „Ehrfurcht vor allem Leben“ unter „großen Erzählungen“ einzustufen und sie wegen angeblicher Probleme bei der praktischen Umsetzung zu disqualifizieren, ist nicht überzeugend.

Das 5. Gebot „Du sollst nicht töten“ und „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst“ wären mit der gleichen Berechtigung als „große Erzählungen“ zu klassifizieren. Auch diese Gebote bedürfen einiger Erläuterungen. Der rechtswidrige Angriff darf abgewehrt werden, selbst wenn dies – im schlimmsten Fall – mit der Tötung des Angreifers endet. Notwehr‑ und Notstandsrechte werden auch von „extremen“ Tierrechtlern nicht als unethisch klassifiziert; so auch der Einsatz von Antibiotika (S. 50). Dies wird weder von Albert Schweitzer noch von Tierrechtlern allgemein unangemessen problematisiert.

12) Keine Gleichheit zwischen Mensch und Tier? (S. 52)

„Angesichts zahlreicher geistesgeschichtlicher und philosophischer Befunde ist nicht eine Gleichheit von Mensch und Tier zu behaupten.“

Wer behauptetete das Gegenteil? Auch ohne geistesgeschichtliche und philosophische Befunde sind gravierende Unterschiede zwischen Menschen und Tieren, ebenso zwischen verschiedenen Spezies (Schimpanse/Delfin) schon auf Grund naturwissenschaftlicher Beobachtung eine selbstverständliche, unbestrittene Tatsache. An der Tatsache ähnlicher Schmerz‑ und Leidensfähigkeit (zumindest bei „höheren“ Tieren) und einer insoweit gebotenen ähnlichen Bewertung entsprechender Bedürfnisse ändert dies allerdings nichts, was die Verfasser offensichtlich übersehen wollen – ausführlich zu dieser Problematik oben II 2 b, c, d.

13) Tiere ähnlich anpassungsfähig wie Menschen? (S. 62)

Bezeichnend ist, dass die Verfasser, wenn es für die Tiere nachteilig ist, an der Vergleichbarkeit nicht zweifeln und Tieren bereitwillig Ähnlichkeit mit Menschen zugestehen. Auf S. 62 wird dargestellt, dass tiergerecht sei, „was die Anpassungsfähigkeit des Tieres nicht überfordert. Diese Formel bringt recht verstanden zum Ausdruck, dass Tiere wie Menschen auch bestimmte widrige Bedingungen in bestimmten Maße tolerieren können.“

Nach dieser Formel wurde nicht nur die Batteriekäfighaltung jahrzehntelang gerechtfertigt. Wenn sich Beschränkungen nicht leugnen lassen, dann wird eben „Leiden“ bestritten, weil Tiere anpassungsfähig sind. Die Anpassungsfähigkeit der Tiere ist eigentlich nie überfordert, was man angeblich an ihrer Existenz und der hohen Leistung erkennen kann.

14) Ist das Wort „Bedürfnis“ für einen „gefühlten Bedarf“ nur sinnvoll „in der Kommunikation allein mit Menschen“ zu gebrauchen? (S. 53)

Lebensfremde Anthropozentrik mag die Ursache dafür sein, selbst bei Gefühlen wie Hunger und Durst Unterschiede zwischen Mensch und Tier mit Hilfe einer bestimmten Wortwahl zu suggerieren. Das Gedankengut von Descartes sollte als widerlegt gelten. Die quietschende Maschine hat Bedarf an Öl, aber dies kann man nicht mit dem Durstgefühl von Mensch und Tier vergleichen. (Auch das Tierschutzgesetz spricht z.B. in § 2 von „Bedürfnissen“ der Tiere.)

15) „Wer die Anthropozentrik anprangert, kann nicht gleichzeitig die einzigartige Verantwortung des denkenden Menschen betonen.“ (S. 51)

Dem kann nicht gefolgt werden. Der Mensch vermag nicht so einzigartig zu fliegen wie eine Schwalbe. Er kann aber dank ausgeprägter Großhirnrinde, einzigartig differenziert denken. Anders als wohl die meisten Tiere kann er über sittliche Verpflichtungen nachdenken. Wenn nun ein anderes Lebewesen über diese Fähigkeit nicht verfügt, ist es dann weniger wert, hat es dann weniger Rechte als der – geistig gesunde, erwachsene – Mensch?

16) Der Mensch einzigartig – „im Unterschied zu Tieren, die für andere Tiere keine Verantwortung tragen“. (S. 52)

Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte es hier wohl „andere Tierarten“ heißen. Ansonsten sei der Hinweis erlaubt, dass sich in der Frühzeit der Menschheit der gegenseitige Schutz auf Blutsverwandte und den eigenen Stamm, die eigene Horde, insbesondere die eigenen Nachkommen beschränkte. Der handlungspraktische Schutz der Familienmitglieder gehört auch heute noch zum Verhaltensrepertoire des homo sapiens. An diesen Rahmen halten sich die verschiedensten Tiere. Die Fähigkeit, für Mitglieder anderer Arten Verantwortung zu übernehmen, scheint nicht nur bei Menschenaffen zumindest ansatzweise gegeben. Die Fähigkeit, eine bewusste, sittliche Entscheidung zugunsten der Rechte anderer Arten zu fällen, ist erwachsenen, geistig gesunden Menschen vorbehalten. Dies schafft aber hinsichtlich des Bestrebens, schmerz‑ und leidensfrei zu leben, das der Mensch grundsätzlich mit den Tieren teilt, wohl keine Vorrechte.

Zutreffend Jeremy Rifkin:
Die Menschheitsgeschichte macht vor allem eines deutlich: Was den Menschen auf seiner Reise durch die Zeit zunehmend zum Menschen gemacht hat, ist seine Entwicklung zum empathischen Wesen. Am Anfang galt die Empathie nur den Blutsverwandten und dem eigenen Stamm. Mit der Zeit erstreckte sie sich auch auf Menschen mit ähnlichen Werten – Menschen, mit denen man die Religion, die Nationalität oder die Ideologie teilte. Im 19. Jahrhundert wurden die ersten Tierschutzvereine gegründet. Nun eröffnen die derzeitigen Studien über Emotionen, Erkenntnisfähigkeit und Verhalten der Tiere eine weitere Phase in der Geschichte der Menschheit. Sie erlauben uns, unser Mitgefühl erneut zu erweitern und zu vertiefen, um diesmal auch die Gemeinschaft der Geschöpfe mit einzuschließen, die an unserer Seite leben.

17) Nur der Mensch ist „im Prinzip vertragsfähig.“ (S. 55)

Dies gilt nur für erwachsene, geistig gesunde Menschen. Auch dieser Unterschied zum Tier beruht auf der hier ständig zugestandenen Tatsache, dass Menschen allgemein differenzierter denken können als Tiere. Es wird auch zugestanden, dass sich Hunderte von Seiten mit der Beschreibung der Folgen differenzierterer Geistestätigkeit füllen lassen. Hier dürften Beethoven und Goethe, aber auch Goebbels („Meister der Agitation“) und Teller („Vater der H-Bombe“) nicht fehlen. Derartige Unterschiede stellen aber wohl keine ethisch relevanten Sachverhalte dar, wenn es um das Schmerz‑ und Angsterleben geht. Die Verfasser bleiben hierfür auch jede Begründung schuldig. Es wird als selbstverständlich richtig unterstellt, dass man Lebewesen, die nicht so differenziert denken können wie der Mensch, in Bezug auf das Bestreben von Schmerzen und Leiden verschont zu werden, nicht ähnlich wie Menschen behandeln muss.

An der Vorzugsbehandlung nehmen – selbstredend – auch Individuen teil, die nicht[29] über die Fähigkeit zu differenziertem Denken verfügen – soweit sie der menschlichen Art angehören. Das ist kaum folgerichtig (wenn es im Ergebnis auch Zustimmung verdient). Vom Verdacht des „Speziezismus“ sprechen sich die Verfasser vorsorglich, aber angesichts ihrer Äußerungen keinesfalls überzeugend frei (S. 55).

18) „Würde des Tieres“ – Was soll denn das sein? (S. 39 ff.)

Sehr ansprechende Ausführungen auf einer „Spielwiese für Philosophen“. Es zeigen sich ähnliche Schwierigkeiten wie bei der Konkretisierung (Fassbarmachung) des Begriffes der menschlichen Würde. Entgegen der geäußerten Meinung setzt eine Würdeverletzung nicht voraus, dass sie dem Opfer bewusst ist, oder gar zur Beeinträchtigung seines Wohlbefindens führt. So wird dem menschlichen Embryo der Würdeschutz durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zugestanden. Der pietätlose Umgang mit menschlichen Leichen ist als Würdeverstoß sogar strafbar. Entsprechendes gilt natürlich nicht für Tiere, deren Leichen ja die Ernährungsgrundlage der Mehrheit der Menschen darstellt. Auch die Praktik, Geisteskranke gegen Entgelt besichtigen zu dürfen, stellte einen Würdeverstoß dar, ohne dass es auf die Wahrnehmung bzw. Beurteilung der Betroffenen angekommen wäre.

Es liegt nahe, in der verbreiteten, konsequent parasitären Tiernutzung unserer Tage einen eklatanten Verstoß gegen die Würde der Tiere zu sehen, weil der Eigenwert und die vielfältigen Lebensbedürfnisse der Tiere massiv reduziert werden – angesichts des ausschließlichen Zieles der Haltung, tierische Produkte zu möglichst geringen Kosten zu erzeugen. Wie die Verfasser zeigen, lässt sich die „Würde des Tieres“ facettenreich hinterfragen. Im Ergebnis vermag die Diskussion um die Würde der Tiere daher kaum dazu beitragen, konkrete Verbesserungen durchzusetzen.

Die Züchtung von blinden Hühnern (zwecks besserer Eignung zur Intensivhaltung, weil weniger Kannibalismus S. 42) darf sich nicht erst aus Gründen der tierlichen Würde verbieten. Dieses Beispiel offenbart übrigens, welch abstruse Ergebnisse der gezeigte pathozentrische Ansatz zulässt.

19) Die Bereitschaft vieler Nicht-Landwirte sich zu Problemen der Tierhaltung zu äußern, „obgleich sie in der Regel nicht über fachliche Kenntnisse in diesem Bereich verfügen“ (S. 66) ist berechtigt.

Den Verfassern scheint entgangen zu sein, dass Tierhaltung nicht um der Tiere willen, sondern zur Erzielung von Gewinnen erfolgt. Die Agrarwissenschaft beschäftigt sich hauptsächlich mit der Optimierung solcher Gewinne. Tierhaltung bedingt aber Probleme, die über diese Gewinnerzielung hinausgehen. Das Verständnis für die Gesamtproblematik ist in der Normalbevölkerung weit größer als bei Tiernutzern, auch wenn diese im Detail nicht weiß, „wie es geht“ (S. 66), z. B. ein Schwein in maximal 180 Tagen zur „Schlachtreife“ zu bringen.

Immer wieder betonen die Verfasser die Schwierigkeiten bei der Klärung haltungsrelevanter Fragen, die sich darin zeigt, dass die „berufenen wissenschaftlichen Disziplinen“ (S. 66) unterschiedliche Auffassungen vertreten. Nicht einmal im Fall der offenkundig unethischen Batteriekäfighaltung wird zugestanden, dass dies vor allem daher rührt, dass die etablierte Agrarwissenschaft – interessengesteuert – Haltungsformen aus rein wirtschaftlichen Gründen mit fadenscheinigen Argumenten verteidigt – teils sogar als tiergerecht.

20) Es wird vorausgesetzt, dass sich Tierhalter ihrer Pflicht zur besonderen „Fürsorge“ für ihre Tiere bewusst seien. Diese Fürsorge gehöre zum „Selbstverständnis der Landwirte im allgemeinen“. (S. 7, 67)

Das darf bezweifelt werden. Folge wäre, dass die große Mehrheit aller Tierhalter ständig unter schlechtem Gewissen leiden müsste.

Es erscheint rätselhaft, wie die Realität der Tierhaltung von den Verfassern verdrängt wird. Eines der am häufigsten gehaltenen Nutztiere ist die Legehenne. Seit 30 Jahren wird sie bis dato überwiegend in Batteriekäfigen gehalten, die eine konsequent kostenoptimierte Haltungsform darstellen. Schwerwiegender Nachteil, der keinerlei Fürsorgebewusstsein erkennen lässt: Die meisten Verhaltensbedürfnisse der so gehaltenen Hennen werden unterdrückt mit der Folge, dass damit nach absolut herrschender Meinung der Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz realisiert wird.

Dies gilt für das der Öffentlichkeit am besten bekannte Nutztier und seine Haltungsbedingungen. Die Verhältnisse sind nicht wesentlich anders bei Masthähnchen, Mastkaninchen, sonstigem Mastgeflügel, Schweinen und anderen zur Mast gehaltenen Tieren.

21) Domestikation führt zu Degenerationen der Nutztiere, zu „Verhaltensänderungen, welche die Haltung der Haustiere sehr erleichtern“. (S. 37)

Das scheinen die Verfasser zu begrüßen. Im Gegensatz zu deren Vorstellung sind nicht nur ausgesprochene Problemfälle wie Puten, die so viel Brustmuskel ausbilden, dass sie nicht mehr aufrecht stehen können (S. 25), Gegenstand allgemeiner Kritik.

Diese – auch züchterischen – Änderungen/Anpassungen machen nach Meinung der Verfasser eine Prüfung nötig, ob „moderne“ Haltungsformen nicht weit weniger tierquälerisch sind, als es den Anschein hat. Richtig ist: Trotz nutzungsorientierten Änderungen sind die meisten Nutztiere weiterhin keine antriebs‑ und empfindungslosen Zombies, sondern werden entgegen ihren bestehenden Bedürfnissen gehalten.

Den Verfassern gelingt es nicht, es als selbstverständliche Tatsache hinzunehmen, dass die Verteidiger „moderner“ Tierhaltung, das immer gleiche Repertoire an Argumenten präsentieren, unabhängig von seiner Richtigkeit. Hier schlicht ein Patt der Meinungen festzustellen, ist nicht akzeptabel („In welchem Maße und ob diese Änderungen das ererbte Verhaltensrepertoire gewandelt haben, wird für die verschiedensten Arten unterschiedlich behauptet oder auch bestritten.“ – S. 37). Die Ursache für das Patt liegt in der interessenbezogenen Begutachtung durch tonangebende Agrarwissenschaftler.

Offen bleiben auch viele Fragen hinsichtlich der ethischen Bewertung der Domestikation und ihrer Folgen. Das derzeitige Bild ist unerfreulich. Zunächst wird die Tiernutzung – ohne erkennbare ethische Kontrolle – durch immer effektivere Züchtungen optimiert.[39] Dann wird geleugnet, dass die modifizierten Tiere durch die Nutzungsoptimierung leiden und weiter wird behauptet, dass verschiedenste Verhaltensbedürfnisse der ursprünglichen Tierrassen nicht mehr bestehen. „Notfalls“ passten sich die Tiere an.

22) Auch unter optimalen Bedingungen sind Krankheiten, Verletzungen und Todesfälle nicht zu verhindern. (S. 66, 67)

Wer hätte das bezweifelt. Dieser Hinweis ist überflüssig und dient offenbar nur der „Ehrenrettung“ der Halter. Ein untauglicher Versuch von den Problemen, unter denen Nutztiere typischerweise zu leiden haben, abzulenken.

Die Verfasser hätten sich die Mühe machen sollen, zumindest abzuschätzen, inwieweit z. B. Sterberaten einerseits auf Haltung und Zucht beruhen, bzw. andererseits als unvermeidlich einzustufen sind. Nicht ins Bild der Verfasser dürfte auch die Tatsache passen, dass „Kümmerlinge“ (ebenso wie vielfach Angehörige des „ungeeigneten“ Geschlechts, z. B. männliche Küken bei Legehennenhybriden) getötet werden.

„Die durchschnittliche Nutzungsdauer von Kühen in Hochleistungsherden beträgt etwa 3,6 Jahre, weil viele Tiere wegen Krankheit oder Sterilität vorzeitig geschlachtet werden. Demgegenüber liegt die mittlere Nutzungsdauer einer Kuh bei altersbedingtem Abgang bei etwa 8,6 Jahren.“

Eine Mortalitätsrate von 0,5 % pro Monat gilt bei Legehennen als sehr gut. Schlechte Haltungen können ohne weiteres die doppelte bzw. dreifache Mortalität aufweisen. Macht man sich bewusst, dass Legehennen nur im besten jugendlichen Lebensalter gehalten werden, dann ist auch eine Sterberate von 6 % pro Jahr exorbitant hoch. Ursache hierfür dürfte sein, dass alle Nutztiere konsequent auf definierte Leistung gezüchtet werden. Eine Henne muss im Jahr 300 Eier legen können und das 1,5 Jahre lang – ob sie dann noch gesund ist und wie lange, ist völlig unerheblich. Eine Milchkuh muss für etwa 6 Jahre ca. 7000 Liter Milch pro Jahr geben. Ohne Bedeutung für ihre Verwertung durch Schlachtung ist es, in welchem Zustand sie sich danach befindet und ob sie ihr von der Natur vorgegebenes Alter hätte erreichen können.

23) Trifft die Halter die geringste Verantwortung an Missständen – sind sie Opfer wirtschaftlicher Zwänge? (ab S. 80)

„Dies kann nicht mehr der einzelne Akteur bewerkstelligen. Für die Situation des Halters gibt es eben keine Spielräume jenseits des jeweils ökonomisch Machbaren.“ (S. 81)

Eine Absolution wäre unangebracht. Niemand ist gezwungen, tierquälerische Haltungen zu betreiben. Ein Befehlsnotstand existiert nicht. Jeder Halter kann zumindest auf ökologische Produktionsweisen umstellen. Dies gilt de facto allerdings nur eingeschränkt für die einflussreiche Klientel des Bauernverbandes, die agrarindustriell produzierenden Großbetriebe.

Gerechterweise darf nicht unerwähnt bleiben, dass für die weitverbreiteten Missstände nicht allein die Halter verantwortlich sind. Es ist offensichtlich, dass es drei weitere Gruppen von Verantwortlichen gibt.

Der Handel muss derartige Produkte nicht abnehmen. So bietet ALDI Nord auf Grund einer Gewissensentscheidung seines Inhabers keine „Käfigeier“ mehr an. Weitere Handelsketten sind diesem Beispiel gefolgt.

Der Endkunde kann solche Produkte vermeiden. Interessanterweise berufen sich auf die Diskrepanz zwischen Umfragen und tatsächlichem Einkaufsverhalten gerade die, die nichts unversucht lassen, den Verbraucher beim Griff ins Regal von einer bewusst tierfreundlichen Entscheidung abzuhalten.

Der Staat bleibt annähernd untätig, was angesichts eines Bereiches, in dem sich „Betroffene“ gegen Misshandlungen nicht wehren können, fatal ist. Deutlich wird das bei der herkömmlichen Batteriekäfighaltung von Legehennen. Jahrzehntelang wurde diese Haltung scheinlegitimiert. Der konsequente Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften wäre auch im Interesse der Halter, denn nur so ist ein für alle Marktteilnehmer einheitliches Kostenniveau gewährleistet.

24) „Exportieren wir unsere Tierschutzprobleme“, wenn wir unser Tierschutzrecht konsequent anwenden? (S. 81)

Nicht notwendigerweise, wie sich am Beispiel der Schweiz und dem dort seit mehr als einem Jahrzehnt geltendem Verbot der Käfighaltung zeigen lässt. Dort sind keine Betriebe abgewandert. In der Branche finden heute etwa 36 % mehr Beschäftigte ein Auskommen als vor der Umstellung. In der Schweiz ist es durch entsprechendes Marketing gelungen, dass heute 76 % der VerbraucherInnnen inländische Eier kaufen, die auf Grund des Schweizer Hochpreisniveaus (Futtermittel) unvergleichlich teuerer sind als – ebenfalls erhältliche – importierte „Käfigeier“.

Die Ursache des Problems von Produktionsverlagerungen liegt neben der mangelnden Moral vieler Erzeuger und Händler in der Tatsache, dass die Souveränität des Staates an seinen Grenzen endet. Das kann aber nicht bedeuten, dass ethisch begründete, rechtliche Maßstäbe, die im Ausland nicht beachtet werden, nun auch nicht mehr in Deutschland gelten sollten. Jeder würde das in Bezug auf Kinderarbeit (z.B. 14 Stunden Teppichknüpfen pro Tag) und dem Handel mit Kinderpornografie völlig unakzeptabel finden. Es darf deshalb gefragt werden, warum aber ethisch begründete, tierschützende Normen zurückstehen sollten.