Fehlbetäubungen bei der Schlachtung – Online-Protest
In den letzten Tagen haben die Medien mehrfach über die katastrophalen Zustände in deutschen Schlachthäusern berichtet. Der Bericht von Frontal21 blendet die schlimmsten Bilder aus und eignet sich daher auch für Zuschauer, die empfindlich auf Bilder von leidenden Tieren reagieren. Deutlichere Bilder sind im Bericht der Tagesthemen zu sehen, wobei auch hier nicht das gesamte Elend gezeigt wird.
Beide Sendungen gehen leider nicht auf die noch deutlich häufiger vorkommenden Fehlbetäubungen bei Hühnern und Puten ein. Beteiligen Sie sich bitte nicht nur an unserem Protest, sondern unterstützen Sie Schlachthäuser auch nicht finanziell – meiden Sie deren deren Produkte! Die Alternativen finden Sie z.B. hier.
Der Politik sind diese Probleme schon seit etlichen Jahren bekannt, aber es fehlt bislang der Wille, durchzugreifen. Protestieren Sie bei Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner und fordern Sie sie auf, endlich wirksame Maßnahmen einzuleiten:
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Aigner,
die in Fernsehsendungen wie Frontal21 und den Tagesthemen dokumentierten Missstände in deutschen Schlachthäusern sind einer Nation, die den Tierschutz im Grundgesetz verankert hat, unwürdig.
Die neue EU-Schlachtverordnung, die im Jahr 2013 in Kraft treten wird, verbietet keine der momentan üblichen, mangelhaften Betäubungs- und Schlachtmethoden. Ich fordere Sie daher dringend auf, wirksame Regelungen einzuführen! Dazu stehen Ihnen beispielsweise folgende Möglichkeiten offen:
- Ein Verbot von Akkordlöhnen, wie bereits 1998 vom Bundesrat gefordert,
- ein Verbot von CO2-Konzentrationen unter 90% sowie die Förderung der Erprobung von Gasen, die keine Erstickungsanfälle auslösen,
- ein Verbot der besonders katastrophalen „Shackling Lines“ für Geflügel mit Wasserbadbetäubung, durch die sehr hohe Fehlbetäubungsraten entstehen,
- die Durchsetzung des bereits existierenden Gebots der Fixierung der Köpfe bei Rindern vor der Bolzenschussbetäubung,
- die ständige Überwachung des Betäubungs- und Tötungsbereichs durch Amtstierärzte oder durch verbindliche technische Maßnahmen (z.B. Kontrolle der Entblutung und/oder Videoüberwachung).
Ich möchte betonen, dass die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zwar wichtig, aber bei weitem nicht ausreichend ist, um das Problem der Fehlbetäubungen zu lösen.
Mit freundlichen Grüßen
Bisher haben 7429 Personen an diesem Aufruf teilgenommen.
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Verbreitung: Die Verbreitung und Verlinkung dieses Aufrufs ist ausdrücklich erwünscht. Sie müssen nicht um Erlaubnis fragen.










