Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Firma Prignitzer Landschwein und Veterinäramt
Pressemitteilung
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zeigt die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt die Prignitzer Landschwein GmbH bei der Staatsanwaltschaft an. In dem Betrieb wurden Ferkeln ohne Betäubung die Hoden aus dem Leib gerissen. Das Veterinäramt wird wegen geleisteter Beihilfe ebenfalls angezeigt.
Es gibt noch eine Steigerungsform der betäubungslosen Ferkelkastration: Das betäubungslose Herausreißen der Hoden, wie es bei der Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG in Groß Pankow im Land Brandenburg praktiziert wurde und wahrscheinlich noch wird.
Der wissenschaftliche Veterinärausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit hat schon im Jahr 1997 festgestellt, dass das Reißen am Gewebe von Tieren mit erheblichen Schmerzen verbunden ist und damit abgeschafft werden muss. Auch das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass bei betäubungslosen Eingriffen alles getan werden muss, um die Leiden der Tiere zu minimieren.
»Bei der Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG scheint man sich um die Gesetzeslage nicht zu kümmern«, sagt Wolfgang Schindler, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt. Deswegen erstattet die Tierschutzorganisation heute wegen zehntausendfacher Tierquälerei – so hoch ist die Zahl der jährlich kastrierten Ferkel – Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das Tierschutzgesetz sieht für solche Vergehen eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Das Veterinäramt hätte dieses Vorgehen per Verfügung untersagen müssen. Da dies offenbar nicht erfolgt ist, macht es sich der Beihilfe schuldig.
Die Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG ist Träger des blauen QS-Siegels, das Verbraucher oft fälschlicherweise mit hohen Tierschutzstandards in Verbindung bringen. Die Albert Schweitzer Stiftung hat QS schon vor einem Monat über die Misstände in Groß Pankow informiert. Als Antwort bekam sie den Hinweis, man solle sich zu Tierschutzfragen die QS-Webseite anschauen. »Das ist in Anbetracht der gravierenden Tierquälerei wirklich hämisch«, kommentiert Wolfgang Schindler.
Inzwischen sieht das QS-System zwar eine Schmerzbehandlung vor, allerdings erfolgt diese erst nach der Kastration. »Was uns da als großer Fortschritt verkauft wird, wirkt wie ein schlechter Scherz. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, dafür zu sorgen, dass auch die eigentliche Kastration unter Betäubung geschieht«, schließt Schindler.
Nachtrag: Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits. Wenn Sie sich ein Bild über die Vorgänge bei der Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG machen wollen, schauen Sie sich das Video vom Deutschen Tierschutzbüro an (nichts für schwache Nerven). Eine Ergänzung zu dem, was der Sprecher sagt, ist notwendig: Das betäubungslose Kastrieren ist in Deutschland leider tatsächlich erlaubt. Nicht erlaubt ist aber das Herausreißen der Hoden, worauf unsere Strafanzeige basiert.
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