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Selbstanzeigen in Österreich

Veröffentlicht am 18. Feb 2010

Wir haben schon mehrfach über die Tierschützer in Österreich berichtet, die angeblich eine kriminelle Organisation gebildet haben sollen, und denen nun – offenbar ohne wirkliche Beweise – der Prozess gemacht werden soll.

Jetzt haben sich 220 Prominente, Aktivisten und Privatpersonen selbst angezeigt, weil sie den Paragraphen 278a des österreichischen Strafgesetzbuches als so vage formuliert empfinden, dass er auf praktisch beliebig viele Personen angewendet werden kann, die sich für den Schutz der Tiere, der Umwelt oder für die Stärkung der Menschenrechte einsetzen.

Eine kriminelle Organisation bilden laut § 278a mehrere Personen, die eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung gründen bzw. sich dort als Mitglied beteiligen. Zusätzlich ist es beispielsweise nötig, dass diese Personen finanzielle Interessen gefährden (»das Vermögen bedrohen«), erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstreben und andere einschüchtern.

In der Tat scheint hiermit, je nach Auslegung, die alltägliche Arbeit von diversen gemeinnützigen Organisationen umschrieben werden zu können. Eventuell könnten sogar zahlende Mitglieder dieser Organisationen zu Kriminellen gemacht werden, wenn man den Paragraphen so interpretieren möchte.

Insgesamt soll durch die Selbstanzeigen die »Lächerlichkeit [des] Verfahrens aufgezeigt werden«, erklärt einer der Aktivisten.

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