Offener Brief an QS
Offener Brief: Fragen zu Tierschutzbestimmungen
Sehr geehrter Herr Dr. Nienhoff,
in Ihrer Pressemitteilung vom 02.06.2009 schreiben Sie, dass das QS-Prüfzeichen auf dem besten Weg sei, „für den Verbraucher zum selbstverständlichen Einkaufskriterium zu werden.“ Aufgrund der gegen Sie immer wieder erhobenen Vorwürfe im Bereich Tierschutz haben wir Zweifel, ob wir eine solche Entwicklung begrüßen könnten. Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie durch die Beantwortung der folgenden Fragen Klarheit schaffen würden. Alle Fragen beziehen sich auf die Systemkette Fleisch und Fleischwaren.
- Ist es richtig, dass Sie im Jahr 2008 weniger als ein Drittel aller Ihrer landwirtschaftlichen Systempartner kontrolliert haben? Falls ja: Warum halten Sie solch eine niedrige Kontrolldichte für ausreichend?
- Stimmt es, dass praktisch alle Kontrollen angemeldet sind?
- Als Begründung für angemeldete Kontrollen hören wir, dass die Anwesenheit von Mitarbeitern vor Ort sichergestellt werden muss. Dieses Argument überzeugt uns nicht, da es ein Leichtes wäre, den Betrieben z.B. einen Tag pro Monat vorzugeben, an denen zuständige Mitarbeiter vor Ort zu sein haben. Gibt es bessere Gründe für angemeldete Kontrollen?
- Im Jahr 2008 haben Sie bei fast 24.000 Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben nur in 68 Fällen (0,28%) Mängel festgestellt. Können Sie den Vorwurf ausräumen, dass diese niedrige Quote entweder aufgrund der Anmeldungen oder ggf. durch zu laxe Kontrollen zustande kommt?
- Im Jahr 2007 haben Sie 92 Sanktionsverfahren gegen landwirtschaftliche Betriebe eingeleitet. Was ist aus diesen Verfahren geworden? In wie vielen Fällen wurden Bußgelder verhängt? In welcher Höhe? In wie vielen Fällen wurden Teilnehmer aus dem QS-System ausgeschlossen?
- Als Beispiel für Verstöße erwähnen Sie die „wiederholte Überschreitung der maximal zulässigen Bestandsdichte bei Geflügel.“ Ist die einmalige Überschreitung kein Verstoß bzw. wird bei einmaliger Überschreitung kein Sanktionsverfahren eingeleitet?
- Wie rechtfertigen Sie es, dass Dr. Roland Fechter, der in den neunziger Jahren für einen der größten Schweinemast-Skandale in Bayern sorgte, nach seiner Haftentlassung beratende Funktionen für QS-Betriebe übernommen hat?
- Am 17.06.2009 waren auf ARD Brisant Szenen einer Ferkelkastration in einem QS-Betrieb zu sehen. Verteidigend muss man sicherlich sagen, dass die schmerzlindernden Maßnahmen nach der Kastration nicht erwähnt wurden. Unabhängig davon: Ist es mit den QS-Regeln vereinbar, dass den Ferkeln die Hoden herausgerissen werden? Falls nicht: Haben Sie irgendwelche Schritte gegen die Prignitzer Landschwein GmbH eingeleitet?
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Wir freuen uns auf eine baldige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Mahi Klosterhalfen
Vizepräsident
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ARD-Beitrag zu Frage 8:
Erste Antworten auf die Fragen finden Sie hier.






