Lebensmittelüberwachung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gestern seinen Jahresbericht zur Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Am schlechtesten schloss wie schon im Vorjahr die Warengruppe Fleisch / Wild / Geflügel / Erzeugnisse ab. Die Beanstandungsquote lag bei erschreckenden 19,2%. Es folgen alkoholische Getränke außer Wein (18,8%) sowie Eier und Eiprodukte (16,2%). Positiv erwähnt werden Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln aus inländischer Bioproduktion.
So ist es kaum verwunderlich, dass der Bericht zu dem Schluss kommt, dass vor allem Produkte tierischer Herkunft stärker kontrolliert werden müssen. Die vier wichtigsten Empfehlungen der Redaktionsgruppe zu den Programmen des Bundesweiten Überwachungsplans zum Thema »Hygiene« sehen für die Zukunft verstärkte Kontrollen in den Bereichen Geflügelfleisch-Döner-Verkaufsstellen, Herstellung von Geflügelfleischzubereitungen, Herstellung und Behandlung von Speiseeis auf Milchbasis sowie Herstellung und Behandlung von Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung vor. Zum Thema »biologische Sicherheit« wird empfohlen, abgepacktes Frischfleisch, abgepackte Brühwürste, Fischereierzeugnisse und Wildfleisch verstärkt zu kontrollieren. In Fisch wurden u.a. »fast durchgängig« Kontaminationen mit Quecksilber und »relativ hohe Gehalte« von Arsen festgestellt.
Auch die Einhaltung von Tierschutz-Mindeststandards wurde untersucht. Dabei gab es trotz einer leicht gesunkenen Anzahl der Verstöße noch immer bei 18% aller im Bereich Legehennen durchgeführten Kontrollen Beanstandungen. Bei der Kälberhaltung lag die Quote bei 11%, bei Schweinen sogar bei 20%. Als häufigste Ursachen für Verstöße werden genannt:
- mangelndes Wissen der Tierhalter zu Inhalten tierschutzrechtlicher Regelungen (das allerdings nach § 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz zumindest grundlegend vorhanden sein müsste),
- vorsätzliche oder fahrlässige Nichteinhaltung trotz Kenntnis der Vorgaben,
- unzureichende finanzielle, personelle und räumliche Ausstattung von Unternehmen.
Wie hoch die Beanstandungsquoten bei der Haltung von anderen Tierarten sind, geht aus dem Bericht nicht hervor. Wir haben uns diesbezüglich bereits an die Pressestelle des BVL gewandt.
Grundsätzlich sei noch angemerkt, dass die tatsächliche Quote der Verstöße höchstwahrscheinlich über den Beanstandungsquoten liegt. Der Grund dafür ist, dass sicherlich nicht immer alle Verstöße erkannt und dokumentiert werden. Das kann u.a. an Zeitdruck oder mangelndem Fachwissen der Kontrolleure und an Verschleierungen durch die Kontrollierten liegen.






