Haftstrafen wegen Tierquälerei, Ekelfleisch und Eierbetrug
Viel zu selten werden im Sektor der »Tierproduktion« Verstöße mit hohen Strafen geahndet. In dieser Woche war das anders: 20 Monate, drei Jahre und drei Jahre lauten die Dauern der Haftstrafen, die in den letzten Tagen in drei unterschiedlichen Fällen verhängt wurden.
Fall 1: Wegen Tierquälerei muss ein Landwirt aus Weilrod im Taunus für 20 Monate in Haft (ohne Bewährung). Er hatte mindestens 16 Rinder hungern und dursten lassen, sie so kurz angebunden, dass sie kaum den Kopf heben konnten und außerdem ein Kalb im Sauenkasten gehalten, was zu krankhaften Veränderungen des Skeletts geführt hat. Zwei der Tiere waren so schwach, dass sie getötet werden mussten.
Der Landwirt wird nie wieder Tiere halten dürfen. Die Taunus Zeitung zitiert die Richterin mit den Worten: »Er zeigt keinerlei Einsicht und Reue«. Die Haftstrafe hätte ursprünglich etwas länger dauern sollen, aber die Richterin gab einen »Rabatt« von einem Monat, weil die Veterinärbehörden kaum eingriffen und der Landwirt sich so in Sicherheit wiegen konnte, dass sein Vorgehen nicht beanstandet würde.
Die Staatsanwältin verdient großen Respekt dafür, dass sie in diesem Fall aktiv wurde. Wir gehen davon aus, dass die allermeisten ihrer KollegInnen nicht vor Gericht gegangen wären, da wir immer wieder erleben müssen, dass Staatsanwälte bei klaren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz die Ermittlungen einstellen.
Fall 2: Drei Jahre Freiheitsentzug wurden gegen einen ehemaligen Kühlhaus-Unternehmer verhängt, der 300 Tonnen Schlachtabfälle umdeklariert und in den Lebensmittelhandel gebracht hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigte Revision an.
Fall 3: Ebenfalls drei Jahre Haft wurden in England gegen einen Eiergroßhändler verhängt, der 108 Millionen Käfigeier als Freiland- und Bioware umdeklariert hatte. Dabei machte er einen Gewinn von etwa drei Millionen britischen Pfund (3,3 Millionen Euro).











Fall 2 + 3 sind wiedermal Beispiele für die krankhafte,skrupellose und gewissenlose Gier einiger Menschen und es ist schön das dies geahndet wurde.
Zu Fall 1: Die Richterin,bzw.Staatsanwältin sowie das Urteil an sich erfreuen mich ohnegleichen und ich hoffe das viele Staatsdiener die im Rechtswesen tätig sind diesem Beispiel ENDLICH folgen….auch wenn mir persönlich noch viele Erweiterungen zum Urteil einfallen würden wie das persönliche Erleben des Landwirts dessen was er den Tieren angetan hat,denn dann wüsste er GENAU warum er verknackt wurde.
Es ist ein Anfang! Wir alle müssen hinschauen und Tierquälereien melden, im Kleinen und Großen, für kleine sowie für große Tiere!
es wird auch endlich zeit, dass tierquäler richtig bestraft werden, nicht nur mit erhobenem zeigefinger “dudu” gesagt wird…
Es sieht fast so aus, als ob einige zuständige Behörden so langsam aus ihrem Dornröschenschlaf erwachen und gegen manche bestehenden Mißstände etwas unternehmen?!!! Wollen wir inständig hoffen, daß diese Tendenz anhält und Schule macht!!!
Ein DANKE an die mutige Staatsanwältin, die es gewagt hat, gegen “bestehende Regeln” bei den meisten unserer Gerichte anzugehen!
Ändern werden wir diese Zeitgenossen wahrscheinlich nicht … aber wir müssen es ihnen extrem erschweren ihre Verantwortungslosigkeit auszuleben.
Wachsam sein – Verdacht melden – Prüfen (lassen) – angemessen bestrafen – Qualifikation entziehen
Meine Hochauchtung, Ihnen Frau Staatsanwältin.
Das Verhalten dieses Bauern ist nicht einmal mit Gier nach Maximalprofit zu begründen, wie die geschilderten Fälle 2 und 3. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wie Behörden dieses sinnlose Quälen tolerieren. Wäre es nicht an der Zeit, diese Amtsinhaber ebenfalls strafrechtlich zu belangen?
Auch ,von mir Hochachtung an die Richterin und Staatsanwältin,es war ein mutiges Urteil.Wenn man bedenkt wieviel ,aus dieser Berufssparte korrupt sind.
Danke !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ein grosses Lob der Richterin, nur eine Frage:
was passiert eigentlich mit dem Veterinaeramt, bzw. Aerzten? Eigentlich sollte das Veterinaeramt auch eine Strafe absitzen, oder jeder Amtstierarzt sollte eine Strafe bezahlen. Nur so kann etwas geaendert werden, wir bezahlen ja schliesslich auch hierfuer.
Bei Punkt 2 und 3 kann ich wie immer nur weiterempfehlen : Direkt beim Bauern kaufen. So hat man ein Bild von dem was man verspeist.
Das ist das was mich auch wundert. Was ist mit den Veterinären? Haben die Narrenfreiheit???
Wieso bekommen sie die Lizenz nicht entzogen bei “unterlassener Hilfeleistung”? Oder alle korrupt?????
Fall 1: Bravo an die Justiz. Mit gutem Beispiel voran, hoffentlich folgen noch viele, schließlich ist die Ahndung von Straftaten – und als solche kann man derlei Missstände ohne Zweifel einstufen – eine ihrer ureigendsten Aufgaben. So einige im Dienste Justitias scheinen das vergessen zu haben. Wenn nicht einmal mehr die Justiz dem Treiben derlei unverbesserlicher Tierquäler, Betrüger und Volksvergifter einen Riegel vorschiebt, wer denn dann???
Fall 2: Wie bitte? Ein Plädoyer auf Freispruch??? Siehe Kommentierung zu Fall 1. Da kann man sich auch fragen, wo das Rechtsverständnis einiger Rechtsanwälte abgeblieben ist.
Fall 3: Dass es irgendwann auch einen Bio-Skandal geben würde, war ja eigentlich vorauszusehen in Anbetracht der laschen Überwachung, Kontrolle und Verfolgungen solcher Vergehen.
Nachtrag zu Fall 2 und zu dem Plädoyer, das ich immer noch unfassbar finde: Es gab mal Zeiten, da wurden über solche, die die Trinkwasser-Brunnen vergifteten, drakonische Strafen verhängt. Soweit wollen wir in einer Demokratie nicht gehen und auch ich lehne solche drakonischen Strafen ab. Aber diese Metapher sollten sich die am Strafverfahren beteiligten, vor allem die, die allen Ernstens von Freispruch reden, einmal vor Augen führen, damit ihnen klar wird, um was es hier eigentlich geht.
Endlich wird Tierquälerei richtig annähernd angemessen bestraft. Den Anfang hat vor einiger Zeit eine Richterin vom Bundesverfassungsgericht am 15.1.10 gemacht, die einen Igeltierquäler zu einem Jahr Gefängnis verurteilt hat. Von ihr wurden auch die Tiere als Mitgeschöpfe bezeichnet. Bravo!
Dagegen ist ein Mann, der voriges Jahr im Juli in Köln eine Katze totgetreten hat nicht bestraft worden, weil man ihn nicht gefunden hat. Dabei standen die Chancen so gut. Es hatte sich nämlich ein junger Mann das Auto-Kennzeichen des Mannes aufgeschrieben. Nicht zu fassen, dass der jetzt frei rumläuft und weitere Tierquälereien begehen kann.
Ein großer Dank an Richter/Staatsanwältin, die es ermöglichen, dass so ein “Mensch” nie wieder Tiere halten darf. Solche Urteile muss es viele geben.
Es ist nicht zu glauben, wie gewissenlos, verantwortungslos, lieblos, gedankenlos, brutal und unbarmherzig viele Menschen mit wehrlosen Tieren umgehen. Es ist gut, dass immer mehr solcher Machenschaften an die Öffentlichkeit gelangen und es möglich machen, dass die Tierschützer helfend eingreifen können. Man muss schon den Kindern frühestmöglich erklären, dass auch Tiere Lebewesen sind, die Freude empfinden können, andererseits auch Schmerzen und Leid empfinden. Nur so ist es möglich, auf lange Sicht auch den Nutztieren während ihrer Lebensphase eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Auch sollte man rechts und links schauen, und evtl. schlechte Tierhaltungen und Tiermisshandlungen unverzüglich anzeigen.
Zugegeben, ich komme mir schon ein wenig komisch vor, wenn ich einer Staatsanwältin standing ovations gebe, “nur” weil sie schlicht und einfach “ordentlich ihre Arbeit macht”….
Doch eine “ordentliche Arbeit” kann man gerade bei den Veterinärämtern und in Justizias Reihen nicht unbedingt erwarten. Deshalb auch von mir Applaus und ein herzliches “Danke!” für diese mutige Vorreiterin, die hoffentlich viele NachfolgerInnen findet…
… und doch noch eine Anmerkung…
1,66 Jahre Haft für den uneinsichtigen Tierquäler
3,00 Jahre Haft für die ebenfalls “uneinsichtigen” Geschäftsmänner, die lediglich (wenn auch einen ekligen) Betrug begangen haben…
… Wie lange Justizia wohl noch mit verschiedenen Maßstäben misst….
Bei keinem Lebensmittel wird so viel gepfuscht wie beim Fleisch – jede vierte Probe wird von den Lebensmittelkontrolleuren beanstandet. Darüber hinweg täuschen auch nicht Kacheln, Edelstahl und Sauberkeit vom Schlachthof bis zur Wursttheke. Die Fleischindustrie täuscht seit Jahren die Verbraucher mit skandalösen Praktiken.
So wird aus den Schlachtabfällen wie Haut-, Fleisch- und Fettresten so genanntes Separatorenfleisch gepresst. Dieses Fleisch findet man, abgesehen von Würsten und Dönern, auch in Brühen, Pressschnitzeln, auf Tiefkühlpizzen oder in fleischgefüllten Teigwaren wie Tortellini und Ravioli.
Damit sich das Geschäft mit dem Fleisch für den Handel lohnt, wird auch schon mal umverpackt und umetikettiert, sobald die Haltbarkeit abgelaufen ist.
Des weiteren wird bei Fertiggerichten stark mit Gewürzen getrickst. Das gilt insbesondere für gewürzte und vorverarbeitete Fleischware wie zum Beispiel mariniertes Grillfleisch und Hackfleischröllchen. Starke Gewürzmischungen überdecken einfach den Ekelgeschmack vom nicht mehr frischem Fleisch.
Endlich wird auch Tierschutz realisiert und Tierquälerei geahndet!
Leider funktionieren Strafen bei manchen Menschen!
Dass der Tierschutz mehr zum Thema gemacht wird in der breiten Öffentlichkeit zeigt nun Wirkung. Das ist gut so.
Auch wenn ich die Strafe für den Bauern, der seine Rinder so gequält hat, viel zu gering finde, muss man doch sehr froh sein, dass er überhaupt diese bekommt!
Im Übrigen kann jeder von uns einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Tierquälereien aufgedeckt werden, z.B. wenn man bei Ausflügen, während Wanderungen oder Radtouren an Viehweiden und an Bauernhöfen anhält und einen Blick in die Weiden und Ställe wirft, sich die Tiere etwas genauer anschaut. Man kann auch ganz in den Stall hineingehen – für den Fall, dass der Bauer zufällig kommt, hat man am besten als Vorwand eine Wander- oder Radtourenkarte in der Hand und fragt ihn, wie man da oder dort am besten hinkommt. Man habe geglaubt, im Stall jemand zu finden, drum sei man hineingegangen.
Ich habe schon einige Bauern dabei ertappt und beim Veterinäramt gemeldet, dass sie verbotenerweise kleine Kälber an kurzen Ketten an der Wand hielten. Dies ist seit drei Jahren verboten – Kälber, die jünger sind als ein halbes Jahr, müssen entweder in einer Box gehalten werden oder im Stall frei herumlaufen dürfen oder in einem Kälberiglu im Freien. Bauern, die so junge Kälber an Stricken oder Ketten anbinden, verstoßen gegen die sogenannten „Cross-compliance-Vorschriften“ und das Veterinäramt kann ihnen die Zahlung der EU-Beihilfen kürzen und sie verpflichten, ihre Kälber vorschriftsmäßig unterzubringen.
Anzumerken ist noch, dass man angebundene Kühe und Kälber hauptsächlich in Süddeutschland (Bayern und Baden-Württemberg) findet, in anderen Bundesländern gibt es schon viel mehr Freilaufställe. Aber auch dort kann es natürlich Missstände geben.
Hoffen wir, dass in Zukunft mehr und irgendwann alle Verstöße gegen die Tierrechte bestraft werden – und zwar angemessener!
Schade dass solche Bestrafungen bis jetzt nur die Ausnahme sind. Aber somit werden hoffentlich andere Leute gewarnt und überdenken ihre Behandlung der Tiere nochmal…
Es ist ja schon einmal ein kleiner Fortschritt, dass in so einem Fall ein Schuldspruch auch ausgesprochen wurde. Bravo…und weiter so.
Nur…die “eigentlich schuldigen”,-nämlich die Veterinärämter- kommen wieder, wie üblich ohne Strafe davon. DIESE sollten als erstes, und zwar hoch bestraft werden, denn die sind es letztendlich auch, die den Tierquälern das O.K. für´s weiter quälen geben.
@Angela: Das ist eine super Idee!
Vielen Dank für das Kompliment, Frau Landesberger!
Es ist auch in diesem Fall leider so, dass “Ekelfleisch-Produzierer” härter bestraft werden als Tierquäler. Kommt wohl daher, dass auch unsere Veterinäre und Juristen Fleisch essen. Versuchen Sie mal Ihre Nachbarn zu überzeugen, dass man Nester (Schwalben etc.) nicht vernichten darf, und schon gar nicht, wenn gebrütet wird. Da bekommen Sie aber Ärger!!!!! Ich habe das versucht und kann ein Lied davon singen. Wenn ich dann noch beobachte, dass selbst Gemeinden noch im März Bäume, Sträucher und Hecken nicht nur stutzen, sondern auch fällen, dann wünsche ich mir, dass es eine starke Umweltpolizei geben würde, die in dieser Zeit ein sehr wachsames Auge haben. Keiner denkt an Eichhörnchen und Vögel, die dabei aus den Nestern fallen und elendig sterben – wenn sie nicht das Glück haben gefunden und richtig versorgt zu werden. Auch der Müll, der nächstens in der Landschaft entsorgt wird, ist eine große Gefahr für Tiere. Jeder sollte die Augen offen halten und derlei Umweltsünder melden.
Was aber ist mit der Massentierhaltung? Da kann man beim Vorbeiradeln mal nicht fix in die Ställe gucken, wo z.B. 54.000 Hähnchen in einem Stall innerhalb 5 Wochen gemästet werden.
Es gibt extra die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV, die gestattet, daß Tiere gequält werden, indem das Tierschutzgesetz hintergangen wird.
Ich habe erst vor kurzem die Berichte über die Tierquälerei und dem Ekelfleisch sowie die falsche Eierdeklarierung gelesen. Dazu möchte ich folgendes sagen: Seit über 40 Jahren bin ich aktive Tierschützerin und war im In-und Ausland tätig. Dabei habe ich ebenfalls festgestellt, dass die Strafen für obiige Vergehen in Deutschlad viel zu lasch sind! Ich habe 16 Jahre in Schottland gelebt, wo die RSPCA, uniformierte Frauen und Männer, sofort zur Stelle waren, wenn man einen Fall meldete! Drastische Geld- und Gefängnisstrafen wurden verhängt! In Amerika wurden Tierquäler mit Handschellen abgeführt und die meisten Richter kannten keine Gnade!! Dazu könnte ich viele Beispiele anführen, aber das würde hier zu weit führen! Ich frage mich auch:wo sind in Deutschland die Veterenäre und warum kommen so wenige Fälle vor Gericht? Was unternimmt unsere Landwirtschafts-Ministerin? Es gibt viele Fragen zu diesem Thema!