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Gerichtsurteile: Was kostet das Quälen eines Tieres?

Gerichtsurteile: Was kostet das Quälen eines Tieres
Gerichtsurteile © PictureArt – Fotolia

»Skelettierte Kadaver: Bauer ließ seine Schweine elendig verenden«, lautet die aussagekräftige Überschrift einer Meldung zu einem Urteil über Tierquälerei. Ein Landwirt im Kreis Rheine-Mesum ließ seine Schweine grausam verhungern, verwesende bis skelettierte Tiere lagen in bis zu 15 cm hoch stehenden Fäkalien. Das Veterinäramt konnte noch 24 lebende Schweine retten, gegen den Landwirt wurde ein Tierhaltungsverbot sowie eine Geldstrafe von 2.100 Euro verhängt. 2.100 Euro dafür, dass er fühlenden Lebewesen eine der grausamsten Todesarten ausgesetzt hat, die man sich vorstellen kann.

Was kostet das Quälen eines Tieres? Beispiele

Freudenstadt: 19 tote Rinder, 30 cm Schwemmmist im Stall, drei Rinder mussten eingeschläfert, die meisten der noch lebenden geschlachtet werden. 10.000 Euro Strafe, Tierhaltungsverbot.

Gemünden: 27 Rinder werden bei Minusgraden auf einer Weide ohne Witterungsschutz oder ausreichend Futter und Wasser stehen gelassen: Tierhaltungsverbot und 6.000 Euro Strafe.

In Vlotho Herford hat ein Landwirt seine 100 Rinder so schlecht versorgt, dass diese »völlig heruntergekommen« waren. Zwei Tiere mussten eingeschläfert werden. Ergebnis: Rinderhaltungsverbot und 900 Euro Strafe.

Was kostet das Quälen eines Tieres? Pro Tier einige hundert Euro und evtl. ein Haltungsverbot.

Was kostet routinemäßige Massenqual?

Wir begrüßen, dass auf solche Vergehen zumindest manchmal konsequente Haltungsverbote folgen. Inkonsequent dagegen ist, dass gegen routinemäßige Gesetzesbrüche nichts unternommen wird. Noch nie hat sich ein Gericht beispielsweise an den durch die Massentierhaltung bedingten Gesetzesbrüchen in der Hühnermast gestört. Und sogar das Bundeslandwirtschaftsministerium muss zugeben, dass Gesetzesbrüche in der Schweinemast alltäglich sind. Und selbst wenn routinemäßige Vergehen vor Gericht kommen, enden Sie oft ohne oder mit geringen Folgen: Im September 2011 wurde gegen den Geflügelzüchter Lohmann eine Strafe von 100.000 Euro verhängt, da hier Millionen von Küken zur Geschlechtsunterscheidung die Kämme abgeschnitten wurden - vorbestraft ist der Verantwortliche trotzdem nicht. Was kostet routinemäßige Massenqual? Wenn überhaupt etwas, dann Centbeträge pro Tier.

Das deutsche Tierschutzgesetz stellt als »Tiernutzungsgesetz« freilich keinen Garant für ein leidfreies Tierleben dar. Werden aber noch nicht einmal die Mindeststandards durchgesetzt und überdies nur Vergehen von einzelnen, kleinen Tierhaltern (ohne mächtige Lobby) geahndet, anstatt routinemäßige Verstöße von Großproduzenten anzugehen, so kann man sich vorstellen, wie es in Deutschland (und anderswo) hinter verschlossenen Türen zugeht.

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