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Fax vom Wiesenhof-Anwalt

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Gesetzbuch © Hugo Berties – fotolia.com

Im Rahmen des jüngsten Wiesenhof-Skandals haben wir und andere darüber berichtet, dass die drei größten Schweizer Supermarktketten Wiesenhof-Produkte aus den Regalen genommen haben. In diesem Zusammenhang haben wir und andere erwähnt, dass auch die deutsche Kette coop sich jüngst von Wiesenhof verabschiedet habe.

Die letzte Meldung ist falsch, weshalb jetzt der Rechtsanwalt von Wiesenhof ein scharf formuliertes Schreiben an mindestens eine Bürgerinitiative geschickt hat, das die Ankündigung enthält, Wiesenhof würde vor Gericht ziehen, wenn die Falschmeldung nicht innerhalb einer knappen Frist gelöscht werde. Das Originalschreiben finden Sie auf der Webseite der BIM – [BürgerInitiative Munzel] e.V.

Privatpersonen und kleine Bürgerinitiativen sind naturgemäß juristisch relativ leicht zu verunsichern (bei der BIM gelang dies nicht). Deshalb stellen wir im Folgenden dar, wie wir uns verhalten würden, sollten wir ein solches Schreiben erhalten.

Falschaussagen sind selbstverständlich sofort zu korrigieren. Aber das heißt nicht, dass ganze Artikel verschwinden müssen. Wir würden stattdessen schreiben: »Falsch ist die Aussage, coop hätte kürzlich Wiesenhof-Produkte aus den Regalen genommen. Richtig ist vielmehr, dass coop sogar schon seit Anfang 2007 keine Produkte mehr von Wiesenhof führt, wozu wir coop herzlich gratulieren. Andere Supermarktketten fordern wir auf, diesem Beispiel zu folgen und nicht nur die Produkte von Wiesenhof, sondern auch vergleichbare Ware anderer Anbieter auszulisten, denn die gängige Hühner- und Putenmast ist unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz

Die Tierschutzbewegung braucht gute Anwälte

Es ist immer wichtig, sich von den gegnerischen Anwälten nicht einschüchtern zu lassen, denn das ist manchmal ihr halbes Geschäft. Aber nicht nur Angriffe gilt es geschickt zu parieren: Unsere Bewegung muss auch immer wieder selbst in die Offensive gehen.

Einige unserer juristischen Beiträge

Wolfgang Schindler, unser Gründer und Präsident, konnte als Vertreter des Landes NRW vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbot herkömmlicher Legebatterien erwirken. Dabei hat das höchste deutsche Gericht auch festgestellt, dass Tiere artgerecht zu halten sind – ohne Wenn und Aber. Dieses Urteil schafft die Basis für Verbesserungen für alle in Deutschland gehaltenen Tiere und muss nun endlich auch auf die Geflügelmast angewendet werden.

Eine gerichtliche Auseinandersetzung, die wir mit einem großen Handelsunternehmen führten, endete damit, dass es als rechtmäßig anerkannt wurde, die Gründer des Unternehmens als gewissenlos zu bezeichnen, weil sie durch den Verkauf von Käfigeiern Profit auf Kosten von Millionen Hühnern in Legebatterien machten.

Der damalige Ministerpräsident und jetzige Bundespräsident Christian Wulff holte sich vor Gericht eine blutige Nase und musste sich von uns den Vorwurf der Tierquälerei und der Hörigkeit gegenüber der Agrarindustrie gefallen lassen. Wulff hat nach unserer Kenntnis übrigens auch maßgeblich dazu beigetragen, dass dem Wiesenhof-Gründer ein Bundesverdienstkreuz verliehen wurde.

Außerdem unterstützen wir die Bürgerinitiative Kontraindustrieschwein im (vor allem juristischen) Kampf gegen die Mega-Schweinemastanlage in Haßleben. Ohne die Bürgerinitiative wäre die Anlage wohl schon vor vielen Jahren in Betrieb genommen worden. Jetzt stehen die Chancen gut, dass die Mastanlage niemals in Betrieb gehen wird.

Helfen auch Sie

Erfolgreicher Tierschutz kostet Geld. Helfen Sie, die tierquälerische Massentierhaltung weiter Schritt für Schritt abzuschaffen – auf juristischem Weg und mit durchdachten Kampagnen. Es gibt noch viel zu tun!

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