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Erfolgreiche Klage gegen den Neubau einer Wiesenhof-Hühnermastanlage

»Das prüfen wir alles ganz genau und zweimal, es läuft alles korrekt und klagen brauchen Sie da nicht, das hat gar keinen Sinn.« So traten Landrat Schneider und die Mitarbeiter des Landratsamts Altötting den besorgten Pleiskirchener Bürgern gegenüber, als die ersten Bedenken gegen das Projekt zum Bau einer Hühnermastanlage laut wurden. Offensichtlich waren sich der Bauantragsteller Obermeier in Hütting, Wiesenhof als Abnehmer der Hähnchen und das Landratsamt schon früh im mehrjährigen Genehmigungsverfahren einig, dass die Anlage unter allen Umständen vor den Toren Pleiskirchens gebaut werden solle.

Bürger von Pleiskirchen sahen das Projekt von Anfang an kritisch. Insbesondere die Sorge um die Kinder in der Schule und auf dem Sportplatz, welche nur ein paar hundert Meter vom Bauplatz entfernt sind, und die unmittelbar betroffenen Nachbarn in Hütting trieben viele Pleiskirchener an, sich aktiv gegen das Projekt zu wenden. Es wurde aber nicht nur Stimmung gemacht, sondern konkrete Bedenken, Forderungen und Vorschläge formuliert. Die Betroffenen arbeiteten sich akribisch in die Genehmigungsunterlagen und das Gutachten ein. (Schließlich hatten, so konnte man erst kürzlich in der Süddeutschen Zeitung lesen, noch nicht sehr viele Bürgerinitiativen gegen einen Maststall von Wiesenhof oder anderen Massentierproduzenten Erfolg).

Trotz Gegenwind von Wiesenhof und aus dem Landratsamt, das nur sehr schleppend Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellte, wurden unter der Federführung von Rechtsanwalt Udo Volpert (Anwaltskanzlei Dr. Starflinger, Linderer & Coll.) viele Widersprüche im Genehmigungsbescheid und im Gutachten sowie viele stichhaltige Argumente gegen das Großprojekt gesammelt, die schließlich auch das Verwaltungsgericht überzeugten.

Bei der Verhandlung in München am 07.06.2011 machte das Gericht dem Landratsamt den Vorwurf, nicht ordnungsgemäß gearbeitet zu haben. So wurden die erheblichen Immissionsvorbelastungen im Umfeld der geplanten Anlage und die beträchtlichen Zusatzbelastungen durch die Hühnermast bzw. die einbezogene Biogasanlage nicht richtig erfasst. Der Bauantragsteller Obermeier betreibt laut Gericht seit Jahren illegal eine Biogasanlage (der Präsident des Verwaltungsgerichts Geiger als Vorsitzender Richter spricht hier klar von einem »Schwarzbau«) und streicht dafür stetig Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein. Dass kleinere, nur schwer umsetzbare Maßnahmen zur Geruchsminderung in dieser Biogasanlage die hohe Emissionsbelastung durch den Hühnermastbetrieb ausgleichen, die Gesamtbelastung in Hütting sogar verbessern solle, wie das Gutachten belegen wollte, hielt das Gericht für nicht nachvollziehbar. Die Frage des Gerichts hierzu beantwortete die anwesende Erstellerin des Gutachtens Frau Farny: »So wird das halt gemacht.« Durch das Projekt werden weder gesetzliche Mindestabstände noch Lärm- und Geruchsgrenzwerte eingehalten. Auch der Stand der Technik wird nicht berücksichtigt. Die zugrunde gelegten Aussagen zur Windrichtung wurden als nicht gesichert angesehen.

»Wenn ich ein zu großes Haus auf ein zu kleines Grundstück bauen will, geht das halt nicht. Dann darf dieser Bau auch nicht genehmigt werden und ich muss mir irgendwo anders ein Grundstück suchen.« So beschrieb der vorsitzende Richter plastisch die verfahrene Situation in diesem Projekt. Des Weiteren wurde bemängelt, dass keinerlei Baupläne zur Biogasanlage, die Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war, vorlagen. »Was haben Sie denn da genehmigt? Haben Sie da blind entschieden?«, waren die Worte der Richter.

Das Landratsamt musste deshalb den Genehmigungsbescheid in allen Punkten zurücknehmen und die Kosten des Verfahrens tragen. Die betroffenen Bürger sind sehr erleichtert und fühlen sich bestätigt, weil das Gericht ihre Bedenken als begründet anerkannt hat - im Gegensatz zu Landratsamt und Gemeinderat. Sie hoffen nun, dass der Gemeinde, die dem Vorhaben ohne Prüfung zugestimmt hatte, und dem Landratsamt klar wurde, solche Projekte an kritischen Orten ohne Bürgerbeteiligung nicht umsetzen zu können.

Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gratuliert den Bürgerinnen und Bürgern und bedankt sich bei Alois Wiesbeck aus Pleiskirchen für den Bericht!

Wenn auch Sie gegen den Bau eines Maststalles in Ihrer Nähe kämpfen, hilft Ihnen das Netzwerk Bauernhöfe statt Agrarfabriken, an dem wir uns aktiv beteiligen.

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