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Eierschwindel aufgedeckt

Veröffentlicht am 4. Nov 2009

freiland_3Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt hat Bilder und Videoaufnahmen aus einem Betrieb erhalten, der vorgab, Freilandeier zu produzieren. Tatsächlich wurden die Legehennen aber über mehrere Wochen hinweg nicht nach draußen gelassen.

Üblicherweise gehen wir und andere Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen in solchen Fällen so vor, dass gegen den Produzenten eine Strafanzeige eingereicht wird. Außerdem geht der Fall in der Regel an die Medien, um zusätzlichen Druck zu erzeugen. Da die Übeltäter so aber leider oft gar nicht oder nur nach großen Anstrengungen bestraft werden (der Fall des Ferkelhoden-Herausreißens ist noch immer nicht beendet), haben wir in diesem Fall einen anderen Weg gewählt:

Nach einigen Recherchen stellte sich heraus, dass der Betrieb einen Vertrag mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT) hatte. Ohne solch einen Vertrag kann kein Produzent Eier an deutsche Supermarktketten verkaufen. Wir haben also bei KAT angerufen und hatten schon wenige Tage später einen Termin mit dem KAT-Geschäftsführer. Noch am selben Tag wurde der Betrieb gesperrt. Am Montag fand dann eine mündliche Verhandlung mit dem Betreiber des Stalls statt, zu der auch wir mit einem Vertreter anwesend waren. Das Resultat: KAT hat den Vertrag für den fraglichen Stall mit sofortiger Wirkung gekündigt. Damit können aus diesem Betrieb nun dauerhaft keine Eier mehr an den deutschen Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden.

Aus unserer Sicht hat sich das Vorgehen damit gelohnt: Wir haben zwar darauf verzichtet, mit unserem Fall im Fernsehen und in Zeitungen präsent zu sein, dafür wurde der Eierproduzent aber schnell und hart bestraft, denn nun wird er deutlich weniger Geld für die Eier aus diesem Stall erhalten.

An dieser Stelle sei KAT für das entschiedene Vorgehen ausdrücklich gelobt. Im Gegenzug für unser kooperatives Vorgehen erwarten wir von KAT aber auch grundsätzliche Verbesserungen: Ställe und insbesondere Auslaufflächen müssen ständig mit Webcams gefilmt werden, und die Bilder müssen für den Verbraucher jederzeit aufrufbar sein, damit absolut sichergestellt ist, dass Freilandeier auch wirklich von Hühnern stammen, die Auslauf erhalten. Ansatzweise wird das Prinzip »Webcam« schon praktiziert; es muss aber noch ausgebaut und zur Pflicht gemacht werden.

Dieser Forderung werden wir in den nächsten Wochen in Gesprächen mit KAT Nachdruck verleihen.

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