Bundestag darf Schächt-Frage nicht aussitzen
Der Bundesrat hat gestern erneut einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Regelungen zum Schächten verschärft. Damit ist die Bundesregierung erneut aufgefordert, zum Thema aktiv zu werden.
Bereits im Jahr 2007 hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht und dadurch die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Der Bundestag hat sich allerdings vor einer Entscheidung gedrückt, indem er das Thema schlichtweg ignorierte. Verfassungsrechtler sind sich uneins, ob der im September 2009 neu gewählte Bundestag dadurch noch verpflichtet ist, das Thema zu bearbeiten. Diese Diskussion ist nun durch den neuen Vorstoß des Bundesrats hinfällig geworden.
Inhalt des Gesetzesentwurfs ist es, dass das Schächten nur erlaubt wird, wenn der Antragsteller gegenüber der Behörde Beweise erbringt, dass das Schächten aus religiösen Gründen zwingend erforderlich ist und bei dem Tier im Vergleich zum Schlachten mit Betäubung keine zusätzlichen Schmerzen und Leiden auftreten werden. Der letzte Punkt hätte höchstwahrscheinlich zur Folge, dass keine Schächtgenehmigungen mehr erteilt würden, da es nicht möglich erscheint, den geforderten Beweis zu erbringen.
Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt fordert den Bundestag auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und so eine Regelung einzuführen, die den Wertvorstellungen der großen Mehrheit der Bevölkerung entspricht.
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