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Anbindehaltung ist Thema im Bundesrat

Der Bundesrat berät am Freitag, 27. November 2015, über den Antrag des Landes Hessen zum Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern. Tierschutzorganisationen begrüßen die hessische Initiative, fordern jedoch ein generelles Verbot und eine kürzere Übergangsfrist.

Permanent an ein und dieselbe Stelle angebunden, ohne die Möglichkeit, sich fortzubewegen oder ungehindert hinzulegen – diese sogenannte Anbindehaltung ist für etwa 25 % der Milchkühe in Deutschland Realität. Das Land Hessen will jetzt mit einem Antrag im Bundesrat erreichen, dass die Tiere sich zumindest im Sommer im Freien aufhalten können.

Vertreter der Tierschutzorganisationen Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Bund gegen Missbrauch der Tiere, Europäischer Tier- und Naturschutz e.V., Menschen für Tierrechte – Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V., VIER PFOTEN und TASSO e.V. begrüßen den Vorstoß, fordern aber ein generelles Verbot der Anbindehaltung.

»Kühe sind in der Anbindehaltung zu fast völliger Bewegungslosigkeit gezwungen – ein Leben lang«, sagt Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung. »Die Tiere können sich weder umdrehen noch mit Artgenossen interagieren. Selbst, wenn die Anbindehaltung auf einige Monate im Jahr beschränkt werden würde, wäre das immer noch mit immensem Leid für die Tiere verbunden. Wir fordern deshalb ein grundsätzliches Verbot.«

Im Antrag wird eine Übergangsfrist von 12 Jahren gefordert – viel zu lang, meint Klosterhalfen: »Es kann nicht sein, dass den Haltern für die Korrektur eines so gravierenden Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz 12 Jahre Zeit gegeben wird.« Er ergänzt aber auch: »Der Antrag würde Bewegung in die Thematik bringen. Deshalb fordern wir den Bundesrat zur Zustimmung auf.«

Den Antrag, über den der Bundesrat am 27. November 2015 in seiner Sitzung ab 9:30 Uhr beraten wird, finden Sie hier. Am 30. November 2015 diskutiert der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz über den Antrag. Informationen dazu finden Sie auf hier.

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