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Akteneinsicht in Verbandsklageverfahren

Animal Rights Watch (ARIWA) erstreitet erfolgreich im landesweit ersten Gerichtsverfahren zur NRW-Tierschutzverbandsklage Akteneinsicht bei einem Kreisveterinäramt. Vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg hatte das Amtsveterinäramt des Kreises Siegen-Wittgenstein in der Verhandlung am 30.11.2015 keine Chance und muss die Akten im Falle eines umstrittenen Hundehändlers nun umfassend an ARIWA bereitstellen.

Trotz Gesetz und Erlass des Ministeriums verweigern immer noch viele Amtsveterinäre in NRW die Zusammenarbeit mit den Tierschützern. Im vorliegenden Fall geht es um einen Hundehandel, welcher schon seit Jahren im Verdacht steht, illegal Welpen aus Osteuropa zu importieren und weiter zu verkaufen. Darauf deuten Hunde mit osteuropäischen Mikrochips und für Massenzuchten typischen Krankheiten. Einige Hunde starben an Durchfallerkrankungen und Parasitenbefall. ARIWA wirft dem Veterinäramt hinsichtlich des Hundehandels Untätigkeit und Verschleierung vor, was sich in dem vergeblichen Versuch, die Akten zurückzuhalten, weiter manifestiert. ARIWA musste mittels Verbandsklagerecht das Verwaltungsgericht bemühen.

In der Verhandlung am Montag musste der Landkreis einlenken: Er stellt die Akten nun zur Verfügung, nachdem das Gericht ihm die rechtliche Situation verdeutlicht und ihm die Niederlage in diesem Verfahren in Aussicht gestellt hatte. Auch der Versuch des Kreises, die Akte auf wenige Unterlagen zu beschränken, scheiterte. Das Gericht stellte klar, dass die herauszugebenen Akten alle Verwaltungsmaßnahmen des Kreises seit Genehmigung der umstrittenen Tierhaltung im Jahr 2006 umfassen müssten. Die umfassende Akte soll ARIWA nun noch im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt werden.

»Nach monatelangem Kleinkrieg mit der Behörde können wir nun endlich prüfen, wie die Behörden den unzähligen Hinweisen nachgegangen sind oder nicht und inwieweit wir gegen ein mögliches Nichteinschreiten klagen können«, kommentiert Sandra Franz, Pressesprecherin von ARIWA. Unterstützt wird die Initiative von der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt und der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz.

Mahi Klosterhalfen, geschäftsführender Vorstand der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, ergänzt: »Wir hoffen auf eine Signalwirkung an andere Landkreise. Auch andere Behörden arbeiten systematisch gegen die Tierschutz-Verbandsklage, verweigern die Zusammenarbeit, treiben so unnötig Kosten in die Höhe und verlängern das gesamte Verfahren.«

»Die Tierschutz-Verbandsklage gibt zum ersten Mal Tierrechtlern die Möglichkeit, auf eine konsequente Umsetzung des Tierschutzgesetzes zu pochen«, ergänzt Dr. Eisenhart von Loeper, Vorsitzender der Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz. »Dass das erste Verfahren – auch mit unserer Unterstützung – positiv für ARIWA ausging, werten wir als Erfolg.«

Acht anerkannte Tierschutzvereine in NRW haben seit Inkrafttreten des NRW-Tierschutz-Verbandsklagerechts vor 2 Jahren die Möglichkeit, als rechtliche Vertreter für die Tiere gegen umstrittene Entscheidungen oder das Nichteinschreiten von Amtsveterinären zu klagen.

ARIWAs bisherige Berichterstattung zum Verbandsklagerecht finden Sie hier.

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